Jahresbericht 2015 - Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2013
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
keine Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2013 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein können,
keine Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.