Jahresbericht 2014 - Nr. 8 Ertragsteuerliche Behandlung von Gewerbesteuer
- Einkommensteuer häufig zu niedrig festgesetzt -
Die Finanzämter berücksichtigten bei der Veranlagung der Einkommensteuer oftmals Gewerbesteuer zu Unrecht als Betriebsausgabe. Außerdem ermäßigten sie die Einkommensteuer häufig um zu hohe Beträge für zu zahlende Gewerbesteuer. In den vom Rechnungshof überprüften Fällen waren die Steuern um mehr als 2,7 Mio. € zu niedrig festgesetzt worden. Davon konnten noch mehr als 2,1 Mio. € nacherhoben werden.