Jahresbericht 2014 - Nr. 16 Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland
- Aufgabenerledigung mit geringerem Personaleinsatz möglich -
Bei der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens sind Personaleinsparungen möglich. Die von der Justizverwaltung zur Bemessung des Personalbedarfs zugrunde gelegten Bearbeitungszeiten sind teilweise zu hoch. Insgesamt sind bei derzeitiger Organisation mindestens 9,5 besetzte Stellen entbehrlich. Werden diese Stellen abgebaut, lassen sich die Personalkosten um rund 670.000 € jährlich vermindern.
Der Betrieb eines Druck- und Kuvertierzentrums war wegen der geringen Auslastung nicht wirtschaftlich. Werden dessen Leistungen von Dritten erledigt, die Aufbauorganisation gestrafft und die Geschäftsprozesse optimiert, können weitere drei besetzte Stellen abgebaut werden. Dadurch lassen sich zusätzlich Personalkosten von 180.000 € jährlich einsparen.