Jahresbericht 2014 - Nr. 12 Unentgeltliche Heilfürsorge für Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei
- hohe Mehrkosten gegenüber Beihilfesystem erfordern Reform der Heilfürsorge -
Im Jahr 2012 lagen die durchschnittlichen Kosten für die Heilfürsorge fast ein Drittel über den Kosten für Beihilfeleistungen je Polizeibeamten. Damit verursachte die unentgeltliche Heilfürsorge Mehrkosten von mindestens 832.000 €. Vor diesem Hintergrund und angesichts geänderter Rahmenbedingungen ist eine Umstellung des Heilfürsorgesystems erforderlich.
Eine systematische Personalbedarfsberechnung als Grundlage für eine sachgerechte Personalausstattung des Ärztlichen Dienstes der Bereitschaftspolizei lag nicht vor. Dafür erforderliche Basisdaten, wie beispielsweise Arbeitsmengen und Fallzahlen, waren nicht ermittelt worden. Die Betreuungsrelation zwischen Ärztlichem Dienst und Heilfürsorgeberechtigten wich zwischen den vier Standorten der Bereitschaftspolizei deutlich voneinander ab.
Das Sanitätspersonal bestand überwiegend aus Polizeibeamten mit Zusatzausbildung. Es ist wirtschaftlicher, bereits ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Geschäftsprozesse wie Patientenverwaltung und Materialbewirtschaftung wurden wegen fehlender IT-Fachanwendungen nicht effizient abgewickelt.