Jahresbericht 2013 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 20131. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2012 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren2. Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2011, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Weiterhin enthält der Bericht Ergebnisse der Prüfung von Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen.
Die Betragsangaben wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit gerundet.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt3. Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von August bis November 2012 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und am 20. Dezember 2012 die Haushaltsrechnung 2011 zugeleitet.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.
Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern4. Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Wesentliche Feststellungen, deren Veröffentlichung schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen, teilt der Rechnungshof dem Präsidenten des Landtags sowie der Ministerpräsidentin und dem Minister für Finanzen zeitgleich mit der Vorlage dieses Berichts mit5.
Der Rechnungshof wird 2013 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2011 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz6 wird voraussichtlich im ersten Kalendervierteljahr 2013 durchgeführt werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsidentin Gabriele Binz, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
Fußnoten:
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 547), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2008 (GVBl. S. 103), BS 63-1.
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- § 97 Abs. 4 LHO.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.