Jahresbericht 2013 - Nr. 5 Teilung von Versorgungslasten und Festsetzung von Dienst- und Versorgungsbezügen
- Verfahrensmängel und fehlerhafte Zahlungen -
Die Oberfinanzdirektion Koblenz machte Ansprüche des Landes gegen andere Dienstherren auf Teilung von Versorgungslasten nicht immer geltend. Wird in diesen Fällen eine ordnungsgemäße Lastenteilung - auch für die Vergangenheit - sichergestellt, fließen dem Land Einnahmen von hochgerechnet 3 Mio. € zu.
Dienst- und Versorgungsbezüge wurden zum Teil unzutreffend festgesetzt.