Jahresbericht 2013 - Nr. 17 Ausgaben für den Maßregelvollzug
- Budgetvereinbarungen verbesserungsbedürftig -
Dem Land war die Kosten- und Erlösstruktur der Einrichtungsträger im Bereich des Maßregelvollzugs nicht bekannt. Dies trug dazu bei, dass das Land 2004 bis 2010 an die Einrichtungsträger überschlägig insgesamt 12,7 Mio. € zu viel zahlte.
Für 2009 bis 2010 wurden mit den Einrichtungsträgern Globalbudgets von mehr als 51 Mio. € jährlich vereinbart. Welche Kosten durch die Haushaltsmittel des Landes gedeckt und welche Leistungsziele erreicht werden sollten, war nicht festgelegt worden. Regelungen zur Verwendung von Überschüssen fehlten. Verbindliche Vorgaben des Landes zum Personaleinsatz sowie zum Umfang der Sicherheits- und Therapieerfordernisse bestanden nicht.
Für den Jugendmaßregelvollzug gewährte das Land ab dem Jahr 2009 einen nicht nachvollziehbar kalkulierten Sicherungszuschlag von mehr als 805.000 € jährlich.
Leistungen des Landes im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug wurden im Haushaltsplan nicht transparent dargestellt. Das Fachressort übernahm zu Lasten künftiger Jahre ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung Verpflichtungen zur Gewährung von Schuldendiensthilfen und zur Finanzierung von Globalbudgets.