Jahresbericht 2013 - Nr. 16 Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte
- Personalabbau bei den Servicediensten möglich -
Beim Einsatz von Servicekräften in Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften sowie in Straf- und Bußgeldverfahren bei Amtsgerichten sind erhebliche Personaleinsparungen möglich. Die von der Justizverwaltung zur Bemessung des Personalbedarfs zugrunde gelegten Bearbeitungszeiten sind zu hoch. Insgesamt sind bei den Staatsanwaltschaften 40 und bei den Amtsgerichten 17,5 besetzte Stellen entbehrlich. Werden diese Stellen abgebaut, lassen sich die Personalkosten um nahezu 4,0 Mio. € jährlich vermindern.
Darüber hinaus können durch Verbesserungen der Arbeitsabläufe und des IT-Einsatzes bei den Servicediensten der Staatsanwaltschaften 25 und der Amtsgerichte 21 besetzte Stellen abgebaut werden. Dadurch lassen sich Personalkosten von weiteren 3,1 Mio. € jährlich einsparen.
Die Zahl der Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz ist im Vergleich mit den übrigen Ländern hoch. Aufgrund der geringen Größe der einzelnen Gerichte ist eine gleichmäßige und angemessene Auslastung der Richter und der Servicekräfte nicht sicherzustellen.