Jahresbericht 2013 - Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2011
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
keine Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2011 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein können,
keine Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.