Jahresbericht 2012 - Wesentliche Prüfungsergebnisse
Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2010
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
keine Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2010 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein können,
keine Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.
Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2010
Die Haushaltsrechnung 2010 weist Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben von jeweils 20,1 Mrd. € aus. Zum Haushaltsausgleich wurden - wie in den Vorjahren - Kredite aufgenommen, die sich 2010 auf 1,8 Mrd. € netto beliefen.
Die Gesamtausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 4,8 %.
Die Ausgabereste erreichten 2010 mit mehr als 1,1 Mrd. € ihren bisher höchsten Stand. Zur Finanzierung der Ausgabereste wurde ein Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen gebildet.
Die Kreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und für die Landesbetriebe von insgesamt 8,7 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.
Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- strikter Konsolidierungskurs zum Abbau des strukturellen Defizits erforderlich -
Die Haushaltslage des Landes war auch 2010 äußerst angespannt. Als Folge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise blieb das Steueraufkommen um mehr als 0,8 Mrd. € hinter den Einnahmen des Vorkrisenjahres 2008 zurück. Für den Kernhaushalt und die Landesbetriebe "Liegenschafts- und Baubetreuung" sowie "Mobilität" wurden neue Schulden von nahezu 2,1 Mrd. € aufgenommen. Dies war die bisher höchste Kreditaufnahme in einem Jahr. Dadurch stieg die Gesamtverschuldung auf fast 32,7 Mrd. €.
Der Anteil der Fremdfinanzierung des Kernhaushalts erhöhte sich 2010 um 1,2 Prozentpunkte auf 13,5 %. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag in Rheinland-Pfalz mit 7.016 € um nahezu 28 % über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer (5.494 €).
Die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze wurde im Haushaltsvollzug 2010 auch infolge von Maßnahmen zur Konjunkturstabilisierung um mehr als 0,5 Mrd. € überschritten.
Die Haushalts- und Finanzplanung der Jahre 2012 bis 2016 geht von einer Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kreditobergrenze aus. Ohne die seit 2006 vorgenommene Zuordnung der Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung zu den investiven Ausgaben würde die Kreditobergrenze überschritten werden.
Bis Ende 2016 wird ein Anstieg der Verschuldung auf fast 41,2 Mrd. € erwartet. Die Gesamtverschuldung des Landes hätte sich damit im Vergleich zu 2001 mehr als verdoppelt.
Auch wenn es gelingt, bis 2020 das strukturelle Defizit von mehr als 1,6 Mrd. € vollständig abzubauen, werden dann noch nach der Langfristprojektion der Landesregierung neue Schulden erforderlich. Zur Deckung der Zuführungen an den Finanzierungsfonds, von Zinsausgaben und von Ausgaben der Landesbetriebe werden Netto-Kreditaufnahmen von mehr als 1,1 Mrd. € benötigt.
Nr. 4 Organisation und Personalbedarf des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation
- erheblicher Stellenabbau möglich -
Bei dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation kann in erheblichem Umfang Personal abgebaut werden. Dies ist durch optimierte Geschäftsprozesse, verbesserte IT-Verfahren, Wegfall von Aufgaben und die Umsetzung des Stellenabbaus in den Vermessungs- und Katasterämtern möglich. Insgesamt sind künftig 164 besetzte Stellen entbehrlich. Die Personalkosten des Landesamts können um insgesamt 12 Mio. € jährlich gesenkt werden.
Darüber hinaus bestand für 45,5 unbesetzte Stellen kein Bedarf.
Die Gliederung des Landesamts in vier Abteilungen und 21 Fachbereiche war zu aufwendig. Eine Abteilung und zehn Fachbereiche können aufgelöst werden.
Nr. 5 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
- personelle Ressourcen besser nutzen -
Die Zahl der von den Dozenten zu leistenden Lehrveranstaltungsstunden war zu niedrig.
Bei der Bemessung der Umlagen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie von Gastschulbeiträgen anderer Dienstherren und Arbeitgeber blieben Bauunterhaltungskosten der Jahre 2000 bis 2010 von über 940.000 € unberücksichtigt. Dadurch entgingen dem Land Einnahmen von mehr als 500.000 €.
Für die Liegenschaft wurden seit dem Jahr 2000 Nutzungsentgelte von insgesamt mehr als 280.000 € zu viel gezahlt.
Nr. 6 Verwarnungsgeldverfahren der rheinland-pfälzischen Polizei
- unwirtschaftlich und nicht mehr zeitgemäß -
Möglichkeiten zur IT-Unterstützung des Verwarnungsgeldverfahrens wurden nicht genutzt. Erfassungs- und Quittungsbelege wurden noch handschriftlich erstellt. Bareinnahmen aus Verwarnungen hatten einen hohen Verwaltungs- und Überwachungsaufwand zur Folge.
Mit der Umstellung auf bargeldlose Zahlungsalternativen und dem Einsatz mobiler Datenerfassungsgeräte wären allein im Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Personalkosten von mindestens 465.000 € jährlich vermeidbar.
Nr. 7 Planungen zum Neu- und Ausbau von Landesstraßen
- Einsparungen sind möglich -
Planungen des Landesbetriebs "Mobilität" waren teilweise nicht wirtschaftlich:
Der Anschluss der Landesstraße 519 an die Bundesstraße 271 bei Meckenheim ist nach der derzeitigen Verkehrssituation nicht erforderlich. Kosten von mehr als 1,6 Mio. € sind vermeidbar.
Die Anbindung einer Kreisstraße an die Umgehung der Gemeinde Miehlen über eine Linksabbiegespur ist zu aufwendig. Der Bau eines Ortsanschlusses und die Natursteinverblendung einer Brücke sind nicht notwendig. Durch Planänderungen können die Kosten um mindestens 200.000 € verringert werden.
Die Kosten für den Neubau eines Geh- und Radwegs zwischen Kindsbach und Kaiserslautern-Einsiedlerhof sowie der Ausbau der Autobahn-Anschlussstelle Hütschenhausen waren den Baulastträgern nicht sachgerecht zugeordnet. Das Land wurde zu Unrecht mit Kosten von 136.000 € belastet.
Der vorgesehene Ausbau der Landesstraße 182 zum Flughafen Hahn mit Kosten von mehr als 6 Mio. € ist überdimensioniert. Für einen vierstreifigen Straßenausbau, Turbokreisel und Überführungen der Landesstraße besteht derzeit kein Bedarf.
Nr. 8 Förderung von Hochbaumaßnahmen in Kommunen
- Qualitätsmanagement sicherstellen, baufachliche Prüfung verstärken, Folgekosten berücksichtigen -
Die Voraussetzungen für eine Förderung des Neubaus des Sportkombibads Speyer aus dem Investitionsstock lagen nicht vor. Die gebotene baufachliche Prüfung fand nicht statt. Die Bauausführung wies zum Teil gravierende Mängel auf. Ein wirksames Qualitätsmanagement fehlte. Die Zuwendungsempfängerin verstieß bei Auftragsvergaben gegen grundlegende Bestimmungen des Vergaberechts.
Die Verbandsgemeinde Rüdesheim nahm für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes Fördermittel von mehr als 102.000 € zu viel in Anspruch, da ein großer Teil der Flächen nicht dem Zuwendungszweck entsprechend genutzt wurde. Außerdem waren die zuwendungsfähigen Kosten für die Erweiterung eines bestehenden Dienstgebäudes infolge eines fehlerhaft berechneten Flächenbedarfs um rund 800.000 € zu verringern.
Durch Fehler bei der baufachlichen Prüfung wurden die zuwendungsfähigen Kosten für den Neubau der Kaiserpfalz-Realschule plus in Ingelheim um nahezu 500.000 € zu hoch angesetzt.
Folgekosten wurden bei der Planung kommunaler Fördermaßnahmen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt. Möglichkeiten, die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen zu verbessern und die Folgekosten zu senken, wurden nicht genutzt.
Nr. 9 Förderung kommunaler Verkehrsanlagen
- wirtschaftlichere Planung und Kostenbeteiligungen Dritter möglich -
Bei Planungen für kommunale Verkehrsanlagen, die der Rechnungshof vor der Bewilligung von Zuwendungen geprüft hat, bestehen Einsparmöglichkeiten:
In Worms können der Bund und die DB Netz AG an Kosten von 3,5 Mio. € für die Verlegung einer Straße und die damit zusammenhängende Beseitigung eines Bahnübergangs beteiligt werden. Außerdem können z. B. durch einen 6 m schmaleren Brückenneubau sowie eine wirtschaftlichere Gestaltung des Wirtschaftswegenetzes Kosten von mehr als 500.000 € vermieden werden.
- Kosten von rund 250.000 € für den Ausbau einer Erschließungsstraße in Kaiserslautern sind nicht zuwendungsfähig.
Bereits geförderte Maßnahmen wurden nicht ordnungsgemäß abgewickelt:
Ver- und Entsorgungsträger wurden mit zu geringen Kostenanteilen an der Wiederherstellung von Kreisstraßen beteiligt.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich erhielt zu Unrecht Fördermittel von rund 67.000 € für einen aus städtebaulichen Gründen erfolgten Straßenausbau.
Beim Bau von Kreisstraßen eingesetzte Transportfahrzeuge waren vielfach überladen. Dies gefährdet die Verkehrssicherheit und führt zu Straßenschäden, die erhöhte Aufwendungen für die Instandsetzung und den Ausbau erforderlich machen.
Nr. 10 Park and Ride-Anlagen
- Förderung über den tatsächlichen Bedarf -
Das Land förderte oftmals Park and Ride-Anlagen, obwohl der Stellplatzbedarf nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen war. Bei der baufachlichen Prüfung der Förderanträge hätten diese Mängel erkannt werden müssen.
Die durchschnittliche Auslastung von elf Parkplätzen betrug weniger als 65 %, die von fünf Parkhäusern weniger als 45 %. Fördermittel von über 6 Mio. € wurden für Stellplätze in Anspruch genommen, die nicht benötigt wurden.
In Speyer und Frankenthal wurde mit mehr als 3,3 Mio. € der Bau zweier Park and Ride-Parkhäuser gefördert, für die auch neun Jahre nach Inbetriebnahme kein Bedarf bestand.
Die Zuwendungsbescheide enthielten keine oder sehr unterschiedliche Vorgaben zur Mindestauslastung der Park and Ride-Anlagen. Damit fehlte ein konkreter oder einheitlicher Maßstab zur Beurteilung des Fördererfolgs.
Park and Ride-Parkhäuser an Bahnhöfen führen zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen und Emissionen in den Innenstädten. Die umwelt- und verkehrspolitischen Ziele des Park and Ride können wirtschaftlicher durch ebenerdige Park and Ride-Parkplätze an Bahnhaltepunkten in Stadtrandlagen erreicht werden. Bei den geprüften Parkplätzen betrugen die durchschnittlichen Zuwendungen je Stellplatz schätzungsweise 2.100 €, bei den Parkhäusern dagegen mehr als das Dreieinhalbfache.
Nr. 11 Neuausrichtung der Nürburgring GmbH
- Fehlbeträge drohen, den Landeshaushalt zu belasten -
Die Erträge der Nürburgring GmbH aus der Verpachtung ihres Geschäftsbetriebs reichen nach einer Modellrechnung des Rechnungshofs nicht aus, um deren Aufwendungen zu decken. In den Jahren 2011 bis 2030 können bei der Gesellschaft Jahresfehlbeträge von insgesamt 210 Mio. € anfallen, die Stützungsmaßnahmen ihrer Gesellschafter erfordern.
Um ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielen zu können, benötigt die Nürburgring GmbH durchschnittlich eine Pacht von 24,5 Mio. € jährlich.
Mit der vereinbarten Mindestpacht lassen sich die Zinsaufwendungen und Abschreibungen der Nürburgring GmbH nicht vollständig erwirtschaften.
Erst im Jahr 2030 kann die Gesellschaft Zins und Tilgung aus dem Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH vollständig aus der Mindestpacht bedienen.
Nr. 12 Neuorganisation der Durchführung der Formel-1-Rennveranstaltungen auf dem Nürburgring
- mögliche Risiken für den Landeshaushalt -
Die im Landeshaushalt zur Deckung der Verluste aus der Formel-1-Veranstaltung für das Jahr 2011 eingestellten Mittel von 13,5 Mio. € werden voraussichtlich nicht ausreichen. Die der Nürburgring GmbH bisher bewilligte Tourismusabgabe darf nach ihrer Zweckbestimmung nicht zum Ausgleich oder zur Verringerung dieser Verluste verwendet werden.
Die gebotene Dokumentation der Verhandlungen über einen Konzessionsvertrag zwischen der Nürburgring GmbH und einer privaten Betreibergesellschaft unterblieb.
Der mit der Organisation des Formel-1-Rennens beauftragte Vertragspartner erhielt einen pauschalen Aufwendungsersatz und einen Nachteilsausgleich. Der Aufwendungsersatz lag um 27 % über den direkten Kosten, die der Nürburgring GmbH für die Formel-1-Veranstaltung im Jahr 2009 entstanden waren. Der Nachteilsausgleich war weder zutreffend berechnet noch sachlich gerechtfertigt.
Der Vertragspartner durfte 9.000 Eintrittskarten auf eigene Rechnung verkaufen, ohne dass eindeutig geregelt war, wie sich das Kontingent zusammensetzt. Er beansprucht aus den Erlösen des Kartenverkaufs einen deutlich höheren Betrag als ihm nach der Vertragsauslegung durch die Nürburgring GmbH zusteht. Der Differenzbetrag liegt bei über 1,5 Mio. €.
Nr. 13 Längerfristige Erkrankungen von Beamten
- zeitnähere und wirksamere Maßnahmen erforderlich -
Regelungen zur Meldung längerfristiger Erkrankungen waren uneinheitlich oder fehlten. Meldepflichten wurden nicht beachtet.
Gebotene ärztliche Untersuchungen zur Dienstfähigkeit wurden nicht oder nicht zeitnah veranlasst.
Nicht bei allen Behörden gab es ein Eingliederungsmanagement oder verbindliche Konzeptionen zum Verhalten bei suchtbedingten Erkrankungen.
Das Ziel, durch anderweitige Verwendung eingeschränkt dienstfähiger Kräfte die personellen Ressourcen in vollem Umfang zu nutzen, wurde bisher nicht erreicht.
Die Ursachen vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit von Lehrkräften wurden nicht hinterfragt. Die Unterrichtsverpflichtung wurde oftmals mehrfach und länger als sechs Monate reduziert. Ob die Maßnahmen erfolgreich waren, wurde nicht kontrolliert.
Dienststellen beachteten nicht immer den grundsätzlichen Vorrang amtsärztlicher Gutachten vor privatärztlichen Attesten. Vermeidbare Verzögerungen bei der Dienstaufnahme waren die Folge.
Nr. 14 Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge
- Datenabgleich deckt vermeidbare Ausgaben auf -
In mindestens 70 Fällen unterblieb die gebotene Anrechnung von Renteneinkünften, weil Versorgungsempfänger diese der Oberfinanzdirektion Koblenz nicht anzeigten. Überzahlungen von rund 1,1 Mio. € waren die Folge. Bei Korrektur der Zahlfälle werden in Zukunft weitere Überzahlungen von mindestens 107.000 € jährlich vermieden.
Nr. 15 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch Finanzämter
- gezieltere Auswahl der Fälle notwendig -
Lohnsteuer-Außenprüfungen schlossen in zahlreichen Fällen ohne oder mit einem geringen Mehrergebnis ab (sogenannte Null- und Bagatellfälle). Der Anteil dieser Prüfungen durch vier Finanzämter bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitnehmern betrug in den Jahren 2008 und 2009 durchschnittlich fast 62 %. Aus fiskalischer Sicht sind solche Prüfungen nicht wirtschaftlich.
Finanzämter bereiteten Prüfungen häufig nicht mit der gebotenen Sorgfalt vor. Sie nutzten Möglichkeiten zur maschinellen Aussonderung von risikoarmen Fällen nicht hinreichend und legten keine Prüfungsschwerpunkte fest.
Nr. 16 Steuerverwaltung
- gespeicherte Daten nicht genutzt -
Der Steuerverwaltung wertete Daten aus elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen nicht aus. Unterbliebene Steuerveranlagungen waren die Folge.
In rund 800 Fällen forderten drei Finanzämter auf Veranlassung des Rechnungshofs Steuererklärungen an. Daraus ergaben sich Einnahmen von mehr als 0,5 Mio. €. Bei einer systematischen landesweiten Datenauswertung könnte die Steuerverwaltung für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008 Mehrergebnisse von geschätzt mehr als 3 Mio. € erzielen.
Nr. 17 Einkommensteuer-Veranlagungen
- Besteuerung der privaten Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen häufig fehlerhaft -
Die Besteuerung der privaten Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen wies vielfach Bearbeitungsmängel auf. Diese waren fast ausnahmslos auf unzureichende Sachverhaltsermittlungen zurückzuführen. Daten aus den Steuererklärungen wurden oftmals ungeprüft übernommen, obwohl notwendige Angaben fehlten oder nicht schlüssig waren.
Nr. 18 Fachhochschule Kaiserslautern
- Verringerung von Bau- und Folgekosten durch wirtschaftlichere Planung -
Grobkostenschätzungen bildeten keine geeignete Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Standort der Fachhochschule und für die Veranschlagung im Haushalt. Kosten von bis zu 50 Mio. € blieben unberücksichtigt.
Die Planung von Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen war teilweise nicht wirtschaftlich. Beispielsweise waren vier Glasdächer über Innenhöfen nicht erforderlich. Außenanlagen waren zu aufwendig gestaltet. Weitere Kosten können durch eine neue Planungskonzeption für ein Verwaltungsgebäude eingespart werden.
Bau- und Baunebenkosten waren vom Landesbetrieb "Liegenschafts- und Baubetreuung" zu hoch angesetzt oder nicht hinreichend begründet. Das Ministerium der Finanzen setzte aufgrund eigener Prüfungen und Feststellungen des Rechnungshofs einen Kostenrahmen von knapp 102 Mio. € fest, der um mehr als 10 Mio. € unter den vom Landesbetrieb ermittelten Gesamtbaukosten lag.
Die Kalkulation der an den Landesbetrieb zu entrichtenden Nutzungsentgelte basierte auf zu hohen und teilweise ungenau ermittelten Kosten. So waren die Ansätze für die Instandhaltungskosten in der Nutzungsentgeltkalkulation und in der Kostenberechnung widersprüchlich. Sie wiesen eine Differenz von bis zu 38 Mio. € auf.
Durch eine energieeffiziente Bauweise und ein wirksames Energiemanagement können über einen Zeitraum von 30 Jahren Betriebskosten von mindestens 18 Mio. € vermieden werden.
Nr. 19 Entwicklung und Verwendung von Darlehen aus dem Liquiditätspool
- künftige Belastungen für den Landeshaushalt -
Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, die EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH und die Flughafen GmbH Aeroville Zweibrücken erhielten aus dem Liquiditätspool Mittel zum Ausgleich struktureller Defizite und zur langfristigen Finanzierung von Investitionen. Zum 31. Dezember 2011 waren dies insgesamt 41,6 Mio. €, die zu einem negativen Saldo des Liquiditätspools beitrugen. Zu dessen Deckung nahm das Land Kassenverstärkungskredite auf.
Da sich die defizitäre Lage dieser Gesellschaften mittelfristig voraussichtlich nicht maßgeblich ändern wird, können die Darlehen aus dem Liquiditätspool von ihnen nicht abgelöst werden. Damit wird überwiegend das Land in der Pflicht stehen, die Tilgung der Darlehen zu übernehmen und die Defizite durch andere Finanzierungsinstrumente - wie z. B. Kapitalzuführungen, Verlustausgleiche oder "verlorene" Zuschüsse - auszugleichen.
Das ehemalige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ging ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung die Verpflichtung ein, den anteiligen Verlust 2009 der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH von 5,6 Mio. € zu decken.
Nr. 20 Ausgaben für Leistungen in Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen
- gesetzliche Vorgaben zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven und zur Förderung des Wettbewerbs nicht umgesetzt -
Ungeachtet der in den 1990er Jahren in Kraft getretenen Rechtsänderungen setzte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Vergütung von Leistungen in Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen weiterhin nach Maßgabe des alten Rechts fest. Nach neuem Recht erforderliche Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen fehlten. Die mit der Rechtsänderung angestrebte stärkere Eigenverantwortung der Träger der Einrichtungen und verbesserte Wirtschaftlichkeit konnten sich daher nicht einstellen.
Nr. 21 Förderung von Krankenhäusern
- Verfahrensdefizite und Vergaberechtsverstöße -
Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung ausgezahlter Fördermittel wurden verspätet vorgelegt und nicht zeitnah geprüft.
Vorschriften zur Korruptionsprävention wurden von der Bauverwaltung des Landesbetriebs "Liegenschafts- und Baubetreuung" nicht beachtet. Unter anderem beteiligte sie sich an der Auswahl von freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren.
Aus Verstößen gegen das Vergaberecht wurden keine zuwendungsrechtlichen Folgerungen gezogen. Krankenhausverwaltungen führten vor Auftragsvergaben an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure trotz Überschreitung der Schwellenwerte kein europaweites Vergabeverfahren durch.
Nr. 22 Entlastungsstunden und Freistellungen von Lehrkräften an öffentlichen Schulen
- Verbesserung der Unterrichtsversorgung bei sachgerechter Handhabung -
Die Summe der Entlastungsstunden und Freistellungen entsprach im Schuljahr 2010/2011 rechnerisch der Unterrichtsverpflichtung von mehr als 3.200 vollbeschäftigten Lehrkräften oder Personalkosten von über 300 Mio. € jährlich. Durch sinkende Schülerzahlen freigewordene Ressourcen wurden zu einem erheblichen Anteil nicht zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung, sondern zur Entlastung von Lehrkräften genutzt.
Die Zuweisung der Schulleitungspauschale erfolgt ohne Berücksichtigung der Schülerzahlen. Sie ist im Vergleich der Schularten unausgewogen. Ohne Neuregelung der Zuweisungskriterien werden die bereits deutlich erhöhten Pauschalen trotz sinkender Schülerzahlen weiter ansteigen.
Durch den verstärkten Einsatz von Verwaltungsfachkräften im Schulverwaltungsbereich könnten pädagogische Ressourcen freigesetzt werden.
Die Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Anrechnungsstunden für besondere unterrichtliche Belastungen und Sonderaufgaben führen zu fehlerhaften Ergebnissen. Ersatzzuweisungen, z. B. für längerfristige Ausfälle oder sonstige Entlastungen, erhöhen die Zahl der Anrechnungsstunden. Rechnerisch ergeben sich allein hierdurch Reserven, die der Unterrichtsverpflichtung von mindestens 41 Vollzeitlehrkräften entsprechen.
Die Freistellungen der örtlichen Personalräte überschritten an den geprüften Schulen die vom Fachressort vorgegebenen Werte um durchschnittlich mehr als 56 %. Hochgerechnet auf die im Schuljahr 2010/2011 vergebenen Freistellungsstunden entspricht dies 47 Vollzeitlehrkräften oder Personalkosten von rund 4,5 Mio. € jährlich.
Mit den Bezirks- und Hauptpersonalräten gab es für jede der sechs Schularten je zwei landesweit zuständige Stufenvertretungen. Die Summe der Freistellungen für diese Personalräte stieg im Vergleich der Schuljahre 2004/2005 sowie 2010/2011 um rund 32 % auf mehr als 2.000 Stunden. Sie entspricht der Unterrichtsverpflichtung von mehr als 80 Vollzeitlehrkräften oder Personalkosten von rund 8 Mio. € jährlich.
Nr. 23 Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.
- unwirtschaftliche Doppelstrukturen und Verfahrensmängel -
Es ist nicht wirtschaftlich, die Aufgaben der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und des Vereins Kultursommer Rheinland-Pfalz in getrennten Organisationen zu erledigen. Unabhängig von einer Zusammenführung der Einrichtungen bestehen Möglichkeiten zur wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung, wie z. B. durch die Bündelung von Verwaltungsaufgaben und den Abbau entbehrlicher Stellen.
Die Stiftung steuerte und kontrollierte ihre Künstlerhäuser nicht hinreichend.
Der Wert des Stiftungskapitals verringerte sich inflationsbedingt. Ein Konzept für eine Werterhaltung des Kapitals hatte die Stiftung noch nicht erarbeitet. Eine mittelfristige Finanzplanung war nicht erstellt.
Beim Verein fehlten Förderrichtlinien für Veranstaltungen des Kultursommers.
Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung von Zuwendungen wurden nicht fristgerecht vorgelegt und nicht zeitnah geprüft.
Nr. 24 Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
- kostenfreie und nicht kostendeckende Leistungen überprüfen -
Der Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz erbringt vielfach Leistungen für kommunale und private Waldbesitzer. Hierdurch entstanden in den Jahren 2007 bis 2010 Kosten von mehr als 34 Mio. €, die vom Land gedeckt wurden.
Nr. 25 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
- Beratungsleistungen nicht am Bedarf orientiert; Verringerung des Personalbestands erforderlich -
Bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum können im Bereich der Beratung insgesamt 77 besetzte Stellen abgebaut werden. Dies ist möglich, wenn die Zuständigkeiten beachtet, die Beratungen am Bedarf orientiert, angemessene Leistungsanforderungen zugrunde gelegt und die Aufbau- und Ablauforganisation verbessert werden. Für weitere 17,5 im Unterricht eingesetzte Beratungskräfte besteht kein Bedarf. Die Personalkosten können um insgesamt 7,5 Mio. € jährlich verringert werden.
Beratungsaufgaben sind überwiegend dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Insgesamt 27,5 Stellen des höheren Dienstes können in Stellen des gehobenen Dienstes umgewandelt werden. Die Personalkosten können dadurch um weitere 0,7 Mio. € jährlich vermindert werden.
Ein Beratungs- und Standortkonzept für eine bedarfsorientierte, wirtschaftliche und zielgerichtete Aufgabenerledigung fehlte.
Die Kosten- und Leistungsrechnung wies Mängel auf. Sie war zur Planung und Steuerung nur eingeschränkt geeignet.