Jahresbericht 2012 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 20121. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2011 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren2.
Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2010, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat. Die Betragsangaben wurden grundsätzlich, auch soweit sie frühere Jahre betreffen, in Euro dargestellt und aus Gründen der Übersichtlichkeit gerundet.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt3. Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von September bis November 2011 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und am 15. Dezember 2011 die Haushaltsrechnung 2010 zugeleitet.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.
Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern4. Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit dem Rechnungshof Baden- Württemberg die Haushalts- und Wirtschaftsführung der ARTE Deutschland TV GmbH einschließlich ihrer Betätigung bei der ARTE G.E.I.E. für die Geschäftsjahre 2006 bis 2008 geprüft.
Außerdem hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Haushalts- und Wirtschaftsführung
- des Zweiten Deutschen Fernsehens in den Haushaltsjahren 2005 bis 2009,
der ZDF Enterprises GmbH in den Haushaltsjahren 2005 bis 2008 sowie
der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in den Haushaltsjahren 2002 bis 2009
geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation werden dem Landtag Rheinland-Pfalz gesondert vorgelegt5.
Der Rechnungshof wird 2012 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2010 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz6 wird voraussichtlich im ersten Kalendervierteljahr 2012 durchgeführt werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsidentin Gabriele Binz, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
Fußnoten:
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 547), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2008 (GVBl. S. 103), BS 63-1.
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- § 49 Abs. 3 Landesmediengesetz (LMG) vom 4. Februar 2005 (GVBl. S. 23), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 27, 72), BS 225-1.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.