Jahresbericht 2012 - Nr. 22 Entlastungsstunden und Freistellungen von Lehrkräften an öffentlichen Schulen
- Verbesserung der Unterrichtsversorgung bei sachgerechter Handhabung -
Die Summe der Entlastungsstunden und Freistellungen entsprach im Schuljahr 2010/2011 rechnerisch der Unterrichtsverpflichtung von mehr als 3.200 vollbeschäftigten Lehrkräften oder Personalkosten von über 300 Mio. € jährlich. Durch sinkende Schülerzahlen freigewordene Ressourcen wurden zu einem erheblichen Anteil nicht zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung, sondern zur Entlastung von Lehrkräften genutzt.
Die Zuweisung der Schulleitungspauschale erfolgt ohne Berücksichtigung der Schülerzahlen. Sie ist im Vergleich der Schularten unausgewogen. Ohne Neuregelung der Zuweisungskriterien werden die bereits deutlich erhöhten Pauschalen trotz sinkender Schülerzahlen weiter ansteigen.
Durch den verstärkten Einsatz von Verwaltungsfachkräften im Schulverwaltungsbereich könnten pädagogische Ressourcen freigesetzt werden.
Die Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Anrechnungsstunden für besondere unterrichtliche Belastungen und Sonderaufgaben führen zu fehlerhaften Ergebnissen. Ersatzzuweisungen, z. B. für längerfristige Ausfälle oder sonstige Entlastungen, erhöhen die Zahl der Anrechnungsstunden. Rechnerisch ergeben sich allein hierdurch Reserven, die der Unterrichtsverpflichtung von mindestens 41 Vollzeitlehrkräften entsprechen.
Die Freistellungen der örtlichen Personalräte überschritten an den geprüften Schulen die vom Fachressort vorgegebenen Werte um durchschnittlich mehr als 56 %. Hochgerechnet auf die im Schuljahr 2010/2011 vergebenen Freistellungsstunden entspricht dies 47 Vollzeitlehrkräften oder Personalkosten von rund 4,5 Mio. € jährlich.
Mit den Bezirks- und Hauptpersonalräten gab es für jede der sechs Schularten je zwei landesweit zuständige Stufenvertretungen. Die Summe der Freistellungen für diese Personalräte stieg im Vergleich der Schuljahre 2004/2005 sowie 2010/2011 um rund 32 % auf mehr als 2.000 Stunden. Sie entspricht der Unterrichtsverpflichtung von mehr als 80 Vollzeitlehrkräften oder Personalkosten von rund 8 Mio. € jährlich.