Jahresbericht 2012 - Nr. 20 Ausgaben für Leistungen in Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen
- gesetzliche Vorgaben zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven und zur Förderung des Wettbewerbs nicht umgesetzt -
Ungeachtet der in den 1990er Jahren in Kraft getretenen Rechtsänderungen setzte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Vergütung von Leistungen in Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen weiterhin nach Maßgabe des alten Rechts fest. Nach neuem Recht erforderliche Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen fehlten. Die mit der Rechtsänderung angestrebte stärkere Eigenverantwortung der Träger der Einrichtungen und verbesserte Wirtschaftlichkeit konnten sich daher nicht einstellen.