Jahresbericht 2012 - Nr. 12 Neuorganisation der Durchführung der Formel-1-Rennveranstaltungen auf dem Nürburgring
- mögliche Risiken für den Landeshaushalt -
Die im Landeshaushalt zur Deckung der Verluste aus der Formel-1-Veranstaltung für das Jahr 2011 eingestellten Mittel von 13,5 Mio. € werden voraussichtlich nicht ausreichen. Die der Nürburgring GmbH bisher bewilligte Tourismusabgabe darf nach ihrer Zweckbestimmung nicht zum Ausgleich oder zur Verringerung dieser Verluste verwendet werden.
Die gebotene Dokumentation der Verhandlungen über einen Konzessionsvertrag zwischen der Nürburgring GmbH und einer privaten Betreibergesellschaft unterblieb.
Der mit der Organisation des Formel-1-Rennens beauftragte Vertragspartner erhielt einen pauschalen Aufwendungsersatz und einen Nachteilsausgleich. Der Aufwendungsersatz lag um 27 % über den direkten Kosten, die der Nürburgring GmbH für die Formel-1-Veranstaltung im Jahr 2009 entstanden waren. Der Nachteilsausgleich war weder zutreffend berechnet noch sachlich gerechtfertigt.
Der Vertragspartner durfte 9.000 Eintrittskarten auf eigene Rechnung verkaufen, ohne dass eindeutig geregelt war, wie sich das Kontingent zusammensetzt. Er beansprucht aus den Erlösen des Kartenverkaufs einen deutlich höheren Betrag als ihm nach der Vertragsauslegung durch die Nürburgring GmbH zusteht. Der Differenzbetrag liegt bei über 1,5 Mio. €.