Jahresbericht 2011 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 20111. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2010 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren2.
Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2009, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Die Betragsangaben wurden grundsätzlich, auch soweit sie frühere Jahre betreffen, in Euro dargestellt und aus Gründen der Übersichtlichkeit gerundet.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt3. Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von August bis November 2010 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und am 6. Dezember 2010 die Haushaltsrechnung 2009 zugeleitet.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.
Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern4. Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Auf Ersuchen des Landtags hat der Rechnungshof gemäß § 88 Abs. 3 LHO eine gutachtliche Prüfung der Finanzierung des Projekts Nürburgring 2009 durchgeführt. Über den öffentlichen Teil I des Gutachtens "Eigenfinanzierter Bereich" wurde der Landtag mit Drucksache 15/4741 unterrichtet. Der vertrauliche Teil II "Privat zu finanzierender Bereich" wurde den Fraktionen und der Landesregierung zugeleitet.
Der Rechnungshof hat das Gutachten in der Sitzung des Untersuchungsausschusses "Nürburgring GmbH" am 17. Dezember 2010 erläutert.
Der Rechnungshof wird 2011 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2009 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz5 wird voraussichtlich im ersten Kalendervierteljahr 2011 durchgeführt werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsidentin Gabriele Binz, die Leitenden Ministerialrätinnen Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Leitenden Ministerialräte Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
Fußnoten:
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 495; 2006 S. 20), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2008 (GVBl. S. 103), BS 63-1.
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Verfassungsschutz.