Jahresbericht 2011 - Nr. 8 Einkommensteuer-Veranlagungen
- hohe Fehlerquote bei Fällen mit Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung -
Vielfach wendeten Finanzämter des Landes das Steuerrecht nicht zutreffend an, wenn Steuerpflichtige Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend gemacht hatten. Hochgerechnet führten die Fehlbearbeitungen landesweit allein bei den intensiv zu prüfenden Fällen zu Einnahmeverlusten von mehr als 340.000 € jährlich.
Erforderliche Sachverhaltsaufklärungen unterblieben in fast der Hälfte der Fälle. Dadurch wurden Werbungskosten von über 3,7 Mio. € jährlich ohne die gebotene Überprüfung zum Abzug zugelassen.