Jahresbericht 2011 - Nr. 16 Direktion Landesdenkmalpflege der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
- aufwendiges Genehmigungsverfahren und unzweckmäßige Organisation -
Das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren war nicht wirtschaftlich gestaltet.
Aufbau- und Ablauforganisation der Direktion Landesdenkmalpflege waren unzweckmäßig. U. a. waren wissenschaftliche Kräfte mit Verwaltungsaufgaben befasst.
Leistungsstruktur und Förderverfahren waren nicht hinreichend transparent.
Die Direktion Landesdenkmalpflege schöpfte ihre Einnahmemöglichkeiten nicht aus. Bei rechtzeitiger Anpassung der Gebührensätze hätten Mehreinnahmen erzielt werden können.