Jahresbericht 2011 - Nr. 13 Zuwendungen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
- Mängel im Förderverfahren -
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bewilligte Zuwendungen überwiegend erst nach Projektbeginn. Das Verwaltungsverfahren wurde dadurch aufwendiger.
Bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen bestanden Ende 2008 erhebliche Arbeitsrückstände, obwohl im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 1999 zugesagt worden war, eine zeitgerechte Prüfung sicherzustellen.
Einem Zuwendungsempfänger blieb es überlassen, in welchem Umfang er Einnahmen erhob. Dies ermöglichte ihm, die Höhe der Fördermittel zu beeinflussen.