Jahresbericht 2011 Teil II - Wesentliche Prüfungsergebnisse
Nr. 20 Liquiditätspool des Landes
- Finanzierungen ohne parlamentarische Legitimation -
Unternehmen mit Beteiligung des Landes und weitere Einrichtungen erhielten aus dem Liquiditätspool mehr Mittel, als sie in diesen einzahlten. Seit Februar 2009 lagen insgesamt nur negative Salden vor. Sie beliefen sich auf bis zu 723 Mio. €. Diese Defizite glich das Land ohne gesetzliche Ermächtigung mit Hilfe von Kassenverstärkungskrediten aus.
Das Land finanzierte Einrichtungen langfristig aus dem Liquiditätspool, der diese nur kurzfristig mit Liquidität versorgen sollte. Nicht immer lagen Liquiditätsplanungen vor. In mehreren Fällen waren keine Kreditrahmen festgelegt.
Konkrete Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben des Liquiditätspools fehlten.
Nr. 21 Mittelbare Beteiligung des Landes an der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST)
- unwirtschaftliches Handeln und unzureichende Kontrollen -
Alternativen zu der Gründung der CST hatte die Nürburgring GmbH nicht geprüft. Sie erstellte auch keine Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.
Die Gründung der CST war nicht notwendig. Hätte die Nürburgring GmbH einen Dritten unmittelbar mit der Einrichtung und Betriebsführung eines Bezahl- und Zugangssystems beauftragt, wären Kosten von mehr als 260.000 € vermieden worden.
Bei der Auswahl von Mitgesellschaftern unterließen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH es zum wiederholten Mal, deren Leistungsfähigkeit zu untersuchen.
Der Businessplan der CST wies bis 2014 auch bei Annahme eines günstigen Geschäftsverlaufs in der Summe erhebliche Verluste aus. Grundlagen für die Realisierung von Erträgen lagen nicht vor.
In vielen Fällen handelte die CST unwirtschaftlich.
Die Verpachtung des Geschäftsbetriebs der CST ist mit erheblichen finanziellen Risiken für die Nürburgring GmbH und deren Hauptgesellschafter verbunden.
Nr. 22 Brücken an Landesstraßen
- zunehmende Verschlechterung des Bauwerkszustands - fehlende Erhaltungsstrategie -
Das vom Landesbetrieb Mobilität seit 2003 angestrebte Ziel, eine wesentliche Verschlechterung des Zustands der Brücken an Landesstraßen zu verhindern, wurde nicht erreicht. Mehr als ein Drittel der Brücken befindet sich in einem problematischen Zustand. Dieser erfordert umgehende oder kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Ausgaben für die Erhaltung der Brücken unterschritten 2004 bis 2008 die Ansätze in dem Investitionsplan und in den Bauprogrammen erheblich. Für diesen Zeitraum hatte ein Gutachter einen um 39 Mio. € höheren Finanzbedarf ermittelt.
Eine Strategie, die eine systematische Erhaltungsplanung von Brücken, einen bedarfsgerechten Mitteleinsatz und eine Erfolgskontrolle ermöglicht, fehlte.
Vor der Bauabnahme erforderliche Prüfungen von Brückenbauwerken führte der Landesbetrieb teilweise nicht oder verspätet durch. In einigen Fällen hielt er in einer Datenbank Bauwerksbewertungen vor, die nicht dem tatsächlichen Zustand der Brücken entsprachen.
Nr. 23 Hochschulprogramm "Wissen schafft Zukunft" einschließlich "Hochschulpakt 2020"
- Transparenz der Hochschulfinanzierung sinkt weiter -
Die Transparenz der Hochschulfinanzierung wurde durch die Art der Umsetzung des Hochschulprogramms "Wissen schafft Zukunft" und die Auslagerung von Aufgaben aus dem Landeshaushalt in ein Sondervermögen weiter eingeschränkt. Ausgaben für denselben Zweck waren bei verschiedenen Haushaltsstellen veranschlagt. Mittel- und Stellenbewirtschaftung wurden für die Hochschulen erschwert.
Stellen, die aus zeitlich befristeten Programmen finanziert werden, wurden unbefristet besetzt.
Die Zuweisung des Landes von 1 Mio. € überstieg den Finanzbedarf der Max Planck Graduate Center GmbH. Im Bewilligungszeitraum 2009 wurden mehr als 800.000 € nicht benötigt.
Nr. 24 Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz
- künftige Generationen werden nicht entlastet - neues Konzept dringend geboten -
Ein zentrales Ziel des Fonds, künftige Haushalte zu entlasten, wird nicht erreicht, soweit der Fonds seine Mittel in Landesschuldverschreibungen anlegt (bevorzugtes Modell).
Der wesentliche, durch die Zwischenschaltung des Fonds und die Qualifizierung der Zuführungen als Darlehen erzielte Effekt liegt darin, dass Beamtenpensionen durch zusätzliche Kredite in Höhe der Zuführungen finanziert werden können.
Der Fonds war in die Maßnahmen des Landes zur "Optimierung der Erträge des Wohnungsbauvermögens" eingebunden. Das Land erzielte hierbei - aus zum Teil rechtlich bedenklichen Transaktionen - Einmalerlöse zum Haushaltsausgleich. Die Leistungen, die das Land im Gegenzug zu erbringen hat, belasten auf Jahrzehnte künftige Haushalte:
So erzielte das Land 2005 bis 2008 Einmalerlöse von mehr als 600 Mio. € aus der einseitigen Ablösung von Verträgen. Die Zahlungspflichten des Landes bestehen in einem Fall bis 2047. Allein 2009 beliefen sich die Ausgaben auf 39 Mio. €.
Aus den weiteren Verträgen ist das Land bis 2039 zu Zahlungen verpflichtet, deren Höhe von der Entwicklung des vereinbarten variablen Zinssatzes abhängt. Bei einem Zinssatz von 1 % ergeben sich Ausgaben (nominal) in einer Größenordnung von insgesamt 265 Mio. €; bei einem Zinssatz von 4 % wären es 893 Mio. €.
Die Verträge waren von den haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen zum Abschluss derivativer Finanzinstrumente nicht gedeckt. Einnahmen und Belastungen des Landes aus den einseitig abgelösten Verträgen kommen wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleich.
Der Fonds erwarb Forderungen gegen eine Gesellschaft mit Landesbeteiligung aus Nullkupon-Darlehen. Er wies diese im Vermögensverzeichnis mit 802 Mio. € aus. Der aufgezinste Bestand dieser Forderungen zum 31. Dezember 2009 war mehr als 420 Mio. € niedriger. In Höhe der Differenz besteht zwar ein Ausgleichsanspruch gegen das Land, dieser war aber nicht offen ausgewiesen.