Jahresbericht 2011 Teil II - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof hat den ersten Teil des Jahresberichts 2011 am 10. Januar 2011 seinem Verfassungsauftrag entsprechend1 dem Landtag und der Landesregierung zugeleitet.
Zu dem frühen Vorlagetermin waren mehrere Beiträge noch nicht fertiggestellt. Daher legt der Rechnungshof ergänzend den Jahresbericht 2011 - Teil II - mit fünf weiteren Beiträgen (Nr. 20 bis Nr. 24) vor. Hierdurch wird eine aktuellere Grundlage für die anstehende Entlastung der Landesregierung geschaffen.
Stellungnahmen der geprüften oder zuständigen Stellen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht 2011 - Teil II - vorgelegen haben.
Die wesentlichen Feststellungen aus der Prüfung der Betätigung des Landes bei der Cash Settlement & Ticketing GmbH sind in den Jahresbericht 2011 - Teil II - (Nr. 21) mit aufgenommen. Prüfungsergebnisse, deren Veröffentlichung schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen, teilt der Rechnungshof dem Präsidenten des Landtags sowie dem Ministerpräsidenten und dem Ministerium für Finanzen zeitgleich mit der Vorlage dieses Berichts mit2.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsidentin Gabriele Binz, die Direktorinnen beim Rechnungshof Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
Fußnoten:
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 547), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2008 (GVBl. S. 103), BS 63-1.
- § 97 Abs. 4 LHO.