Jahresbericht 2011 Teil II - Nr. 24 Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz
- künftige Generationen werden nicht entlastet - neues Konzept dringend geboten -
Ein zentrales Ziel des Fonds, künftige Haushalte zu entlasten, wird nicht erreicht, soweit der Fonds seine Mittel in Landesschuldverschreibungen anlegt (bevorzugtes Modell).
Der wesentliche, durch die Zwischenschaltung des Fonds und die Qualifizierung der Zuführungen als Darlehen erzielte Effekt liegt darin, dass Beamtenpensionen durch zusätzliche Kredite in Höhe der Zuführungen finanziert werden können.
Der Fonds war in die Maßnahmen des Landes zur "Optimierung der Erträge des Wohnungsbauvermögens" eingebunden. Das Land erzielte hierbei - aus zum Teil rechtlich bedenklichen Transaktionen - Einmalerlöse zum Haushaltsausgleich. Die Leistungen, die das Land im Gegenzug zu erbringen hat, belasten auf Jahrzehnte künftige Haushalte:
So erzielte das Land 2005 bis 2008 Einmalerlöse von mehr als 600 Mio. € aus der einseitigen Ablösung von Verträgen. Die Zahlungspflichten des Landes bestehen in einem Fall bis 2047. Allein 2009 beliefen sich die Ausgaben auf 39 Mio. €.
Aus den weiteren Verträgen ist das Land bis 2039 zu Zahlungen verpflichtet, deren Höhe von der Entwicklung des vereinbarten variablen Zinssatzes abhängt. Bei einem Zinssatz von 1 % ergeben sich Ausgaben (nominal) in einer Größenordnung von insgesamt 265 Mio. €; bei einem Zinssatz von 4 % wären es 893 Mio. €.
Die Verträge waren von den haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen zum Abschluss derivativer Finanzinstrumente nicht gedeckt. Einnahmen und Belastungen des Landes aus den einseitig abgelösten Verträgen kommen wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleich.
Der Fonds erwarb Forderungen gegen eine Gesellschaft mit Landesbeteiligung aus Nullkupon-Darlehen. Er wies diese im Vermögensverzeichnis mit 802 Mio. € aus. Der aufgezinste Bestand dieser Forderungen zum 31. Dezember 2009 war mehr als 420 Mio. € niedriger. In Höhe der Differenz besteht zwar ein Ausgleichsanspruch gegen das Land, dieser war aber nicht offen ausgewiesen.