Jahresbericht 2011 Teil II - Nr. 21 Mittelbare Beteiligung des Landes an der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST)
- unwirtschaftliches Handeln und unzureichende Kontrollen -
Alternativen zu der Gründung der CST hatte die Nürburgring GmbH nicht geprüft. Sie erstellte auch keine Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.
Die Gründung der CST war nicht notwendig. Hätte die Nürburgring GmbH einen Dritten unmittelbar mit der Einrichtung und Betriebsführung eines Bezahl- und Zugangssystems beauftragt, wären Kosten von mehr als 260.000 € vermieden worden.
Bei der Auswahl von Mitgesellschaftern unterließen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH es zum wiederholten Mal, deren Leistungsfähigkeit zu untersuchen.
Der Businessplan der CST wies bis 2014 auch bei Annahme eines günstigen Geschäftsverlaufs in der Summe erhebliche Verluste aus. Grundlagen für die Realisierung von Erträgen lagen nicht vor.
In vielen Fällen handelte die CST unwirtschaftlich.
Die Verpachtung des Geschäftsbetriebs der CST ist mit erheblichen finanziellen Risiken für die Nürburgring GmbH und deren Hauptgesellschafter verbunden.