Jahresbericht 2010 - Wesentliche Prüfungsergebnisse
Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2008
Der Rechnungshof bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Landeshaushaltsrechnung 2008.
Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2008
Die Haushaltsrechnung 2008 weist Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben von jeweils 19 Mrd. € aus. Zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs wurden - wie in den Vorjahren - Kredite aufgenommen, die sich im Jahr 2008 auf nahezu 1 Mrd. € netto beliefen.
Die Gesamtausgaben erhöhten sich gegenüber 2007 um 5,7 %. Zu dieser Entwicklung trugen die außerplanmäßigen Zuweisungen von 400 Mio. € an das Sondervermögen "Wissen schafft Zukunft - Sonderfinanzierung" bei.
Die Ausgabereste stiegen geringfügig auf 650 Mio. €. Zur Finanzierung der Ausgabereste wurde ein Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen gebildet.
Die Kreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und den Landesbetrieb "Liegenschafts- und Baubetreuung" von insgesamt mehr als 7 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen. Zur Deckung des Kreditbedarfs des Landesbetriebs "Mobilität" griff das Ministerium der Finanzen auch auf die Umschuldungsermächtigung für den Kernhaushalt zurück.
Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- Verschuldung erfordert einschneidendes Konsolidierungskonzept -
Die finanzielle Lage des Landes ist durch einen dramatischen Schuldenanstieg gekennzeichnet, der sich infolge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise weiter beschleunigt:
Trotz des bisher höchsten Steueraufkommens von nahezu 9,2 Mrd. € wurden 2008 für den Kernhaushalt und die Landesbetriebe neue Schulden von mehr als 1,3 Mrd. € aufgenommen. Damit stieg die Verschuldung des Landes auf 28,7 Mrd. €.
Der Anteil der Fremdfinanzierung stieg um nahezu 3 %-Punkte auf 7,9 %. Demgegenüber konnten nach dem vorläufigen Ergebnis neun von 13 Flächenländern ihre Haushalte ohne Neuverschuldung ausgleichen. Auch die Pro-Kopf-Verschuldung lag in Rheinland-Pfalz mit 6.369 € erheblich über dem Durchschnitt der Flächenländer (5.082 €).
Die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze wurde im Haushaltsvollzug 2008 lediglich um 53 Mio. € unterschritten. Ohne die Zuordnung der Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz zu den Investitionen wäre die Obergrenze um mehr als 240 Mio. € überschritten worden.
Die Investitionsquote in Rheinland-Pfalz lag mit 10 % um mehr als 2 %-Punkte unter der durchschnittlichen Quote aller Flächenländer.
Nach dem vorläufigen Ergebnis wurden 2009 zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs Kredite (netto) von fast 1,6 Mrd. € aufgenommen. Hinzu kommen noch Darlehen für die Landesbetriebe. Der Fremdfinanzierungsanteil erhöhte sich im Kernhaushalt auf 12,3 %.
Für 2010 wird eine weitere Verschärfung der Haushaltslage erwartet. Zur Deckung der Gesamtausgaben sind allein für den Kernhaushalt neue Schulden von mehr als 2,3 Mrd. € vorgesehen. Das entspricht einem Fremdfinanzierungsanteil von 17,3 %. Die Gesamtverschuldung wird sich Ende 2010 voraussichtlich auf mehr als 33 Mrd. € belaufen.
Um der Schuldenspirale zu entgehen und die gebotene finanzpolitische Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen, sind einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Die Anstrengungen des Landes müssen in einem ersten Schritt auf eine deutliche Verringerung des Finanzierungsdefizits gerichtet sein.
Nr. 4 Landeskriminalamt
- Aufbau- und Ablauforganisation können wirtschaftlicher gestaltet werden -
Gleichartige Aufgaben waren unterschiedlichen Organisationseinheiten zugeordnet. Dies erschwerte die Geschäftsabläufe.
Die Personalausstattung überstieg insbesondere in den Geschäftszimmern der Abteilungen den Bedarf.
Bei der Vergabe von Leistungen an ein externes Labor wurden die Vergabebestimmungen nicht beachtet. Möglichkeiten zu einer Verbesserung des Beschaffungswesens wurden nicht hinreichend genutzt.
Nr. 5 Polizeibehörden
- erhebliches Optimierungspotenzial bei Beschaffung und Einsatz von Kraftfahrzeugen -
Wirtschaftlichkeitsgrundsätze wurden nicht hinreichend beachtet:
Die Kriminalpolizei setzte zu viele Fahrzeuge mit Sonderausstattung ein.
Der Erwerb von zwölf geleasten Mehrzweckfahrzeugen verursachte im Vergleich zum Kauf von Neufahrzeugen vermeidbare Kosten von mehr als 100.000 €.
Leasingraten von 558.000 € für digitale Videodokumentationsanlagen wären bei Nutzung vorhandener analoger Geräte vermeidbar gewesen.
Einheitliche Kriterien für die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs der Polizeibehörden fehlten. Einsatz und Auslastung wurden bei Ersatzbeschaffungen nicht hinreichend berücksichtigt. Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Kauf, Mietkauf und Leasing von Fahrzeugen waren nicht immer dokumentiert.
Durch eine gleichmäßigere Auslastung der geleasten Dienstfahrzeuge können Ausgaben vermieden werden.
Nr. 6 Polizeipräsidium Trier
- Fehler bei der Ermittlung des Raumbedarfs -
Im Raumbedarfsplan für das Polizeipräsidium Trier waren Flächenansätze für fast 100 Räume nicht zutreffend ermittelt.
Nutzflächen von 650 m² waren entbehrlich. Weitere Einsparungen sind möglich, wenn Flächenreserven in einem bestehenden Dienstgebäude des Polizeipräsidiums genutzt werden.
Unabhängig hiervon musste die Nutzfläche um 300 m² ergänzt werden, weil Räume zu klein bemessen waren oder fehlten. Außerdem waren 4.700 m² für Kfz-Stellplätze im Raumbedarfsplan nicht enthalten.
Das Verfahren der Bedarfsplanung sollte durch geeignete Arbeitshilfen zur Flächenbemessung und eine intensivere Beratung der Nutzer bei der Aufstellung der Raumbedarfspläne verbessert werden.
Nr. 7 Steuerverwaltung
- Qualitätssicherungsstelle noch nicht am Ziel -
Die Qualitätssicherungsstelle beim Finanzamt Trier konnte ihr Ziel, zu einer möglichst zutreffenden Steuerfestsetzung beizutragen, bisher erst in Ansätzen erreichen.
Bei der Bearbeitung einzelner Prüffelder durch die Qualitätssicherungsstelle gab es nur geringe Mängel.
Bei Sachverhalten, bei denen die Prüfung der Qualitätssicherungsstelle länger zurücklag, häuften sich wieder Fehlbearbeitungen in den Veranlagungsstellen. Ein nachhaltiger Lerneffekt war noch nicht feststellbar.
Nr. 8 Finanzämter
- unwirtschaftliche Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen -
Die Finanzämter des Landes setzten zu viele Arbeitskräfte für die Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen ein. Insgesamt können 18 Vollzeitkräfte mit anderen Aufgaben betraut werden.
Die Regelungen zur Bearbeitung der Stundungs- und Erlassanträge orientierten sich nicht an der finanziellen Bedeutung des jeweiligen Einzelfalls.
Die Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen könnte durch Zentralisierung bei einer Vollstreckungsstelle in jedem Finanzamt wirtschaftlicher erledigt werden.
Nr. 9 Grundbuchämter
- Verringerung des Personalbestands erforderlich -
Bei den Grundbuchämtern des Landes bestehen erhebliche Personalüberhänge. Stellen von mindestens 55 Vollzeitkräften mit Personalkosten von 3,6 Mio. € jährlich können abgebaut oder - vorbehaltlich eines Bedarfsnachweises - in andere Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit verlagert werden.
Zwischen den Grundbuchämtern bestanden erhebliche Leistungsunterschiede. Die Geschäftsprozesse können rationeller gestaltet werden.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Einführung des elektronischen Grundbuchs bei den Grundbuchämtern war unvollständig und wies methodische Fehler auf. Für die Weiter- und Neuentwicklung elektronischer Verfahren fehlten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.
Nr. 10 Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- unwirtschaftliche Organisation und zu hoher Personalbestand -
Die Organisation des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen kann gestrafft werden. Bei einer Personalstärke von 65 Mitarbeitern bestanden 52 Organisationseinheiten.
16 Stellen können eingespart werden. Die Personalkosten verringern sich damit um 1,3 Mio. € jährlich. Außerdem waren zwei unbesetzte Stellen nicht erforderlich.
Die Besoldung von Führungskräften war zu hoch. Sie orientierte sich nicht an Größe und Aufgaben des Instituts. Auch andere Mitarbeiter erhielten zu hohe Vergütungen.
Nr. 11 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Defizite bei der Überwachung von Zuwendungen und der Prüfung von Verwendungsnachweisen -
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung überwachte die Verwendung der Zuwendungen an Krankenhäuser nicht ordnungsgemäß. In der Regel prüfte es nicht, ob die Krankenhäuser das Vergaberecht beachtet hatten. Soweit das Landesamt in Einzelfällen Vergaberechtsverstöße feststellte, zog es keine förderrechtlichen Konsequenzen.
Der Aufforderung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2001, die notwendigen Kontrollen durchzuführen, war das Landesamt nur teilweise nachgekommen.
Nr. 12 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- vermeidbare Ausgaben bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -
Das Landesamt gewährte Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, ohne dass vorrangige Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern berücksichtigt wurden. Im Jahr 2007 wurde Sozialhilfe von mehr als 3 Mio. € zu viel gezahlt.
Leistungen von mehr als 12.000 € monatlich wurden ohne gesetzliche Grundlage gewährt.
Das Land hatte keinen Rahmenvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen sowie keine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen geschlossen. Damit erfüllte es eine mehr als zehn Jahre bestehende gesetzliche Verpflichtung nicht, mit der weitere Ausgabensteigerungen begrenzt werden sollten.
Nr. 13 Landesstraßen
- fehlerhafte Bauabrechnung und Einstufung -
Bei Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen übernahm das Land Kosten von 150.000 €, die von Dritten zu tragen waren.
Straßen mit einer Streckenlänge von 35 km, darunter ein Forstweg, waren falsch eingestuft und hatten nicht die Verkehrsbedeutung von Landesstraßen. Durch die gesetzlich gebotene Übertragung der Straßenbaulast auf andere Träger kann das Land Unterhaltungskosten von 100.000 € jährlich vermeiden.
Nr. 14 Kommunale Verkehrsanlagen
- Fördermittel wurden zu Unrecht beantragt und in Anspruch genommen -
Kommunale Gebietskörperschaften machten Ausgaben geltend, die nicht zuwendungsfähig waren. Sie erhielten dadurch insgesamt 330.000 € Fördermittel zu viel.
Ein mit mehr als 3,1 Mio. € gefördertes Parkhaus in Worms war lediglich zu einem Drittel ausgelastet.
Die Prüfung von Baumaßnahmen im Planungsstadium zeigte nicht zuwendungsfähige Kosten von 206.000 € auf.
Nr. 15 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Mängel im Förderverfahren -
Die Voraussetzungen für die Förderung lagen nicht immer vor. Die Rückforderung von Zuschüssen über mehr als 3 Mio. € war zu prüfen.
Unternehmen wiesen die zweckentsprechende Verwendung erhaltener Zuschüsse von 64 Mio. € und die Zahl der besetzten Dauerarbeitsplätze nicht oder nicht rechtzeitig nach. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB) zog keine förderrechtlichen Konsequenzen.
Zwischen der Vorlage und dem Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise vergingen im Durchschnitt 19 Monate.
Nr. 16 Nürburgring GmbH
- überhöhter Kaufpreis für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft -
Die Nürburgring GmbH zahlte für den Erwerb von 90 % der Anteile an der Camp4Fun GmbH & Co. KG nahezu 1 Mio. €. Der Kaufpreis war deutlich überhöht.
Die Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH hatte die Entscheidung über den Kauf der Camp4Fun GmbH & Co. KG nicht sorgfältig vorbereitet und die Kaufpreisfindung nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Trotz erkennbarer Risiken unterblieb eine fundierte Unternehmensbewertung.
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsleitung unvollständig unterrichtet.
Nr. 17 Direktion Landesarchäologie der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
- Mängel bei der Aufgabenerledigung -
Die vier Außenstellen der Direktion Landesarchäologie arbeiteten uneinheitlich und zum Teil zu aufwendig.
Beim Abschluss eines Mietvertrags für den Standort Speyer wurden ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung Zahlungsverpflichtungen von 2,4 Mio. € eingegangen.
Die Außenstelle in Mainz verlieh Fundgegenstände im Wert von 244.000 € ohne schriftlichen Vertrag. Die Außenstelle in Koblenz lagerte fast 170 Paletten mit Steinfunden mehr als zwei Jahre unsachgemäß auf einem Parkplatz.
Die Leistungs- und Ausgabenstruktur war nicht hinreichend transparent.
Nr. 18 Berufsbildende Schulen Agrarwirtschaft
- Organisation nicht wirtschaftlich -
Bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum können zehn Stellen des höheren Dienstes eingespart werden. Die Personalkosten verringern sich damit um 0,8 Mio. € jährlich.
Eine unvollständige Erfassung und eine unzutreffende Zuordnung von Kosten verminderte die Aussagefähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung erheblich. Deren Ergebnisse waren als Grundlage für Leistungsaufträge, Berichte der Landesregierung und zur Steuerung der Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft nicht geeignet.
Acht Schulstandorte waren gemessen an der Schülerzahl zu kostenintensiv.
Die Geburtenentwicklung führt zu anhaltend rückläufigen Schülerzahlen und zu freien Ressourcen bei den Berufsbildenden Schulen. Pläne, die diese Entwicklung berücksichtigen, bestanden nicht.
Nr. 19 Fachhochschulen Koblenz, Trier und Worms
- Deputatsermäßigungen entsprachen der Regellehrverpflichtung von 50 Professoren -
Die Lehrverpflichtung der Professoren an den Fachhochschulen Koblenz, Trier und Worms war für besondere Aufgaben um durchschnittlich 18 % ermäßigt.
Hochgerechnet auf alle Fachhochschulen des Landes entsprachen die Deputatsermäßigungen der Regellehrverpflichtung von 123 Professoren.
Zwei Drittel aller Deputatsermäßigungen entfielen auf hochschulinterne Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. In einigen Fällen waren die Ermäßigungen nicht oder nicht in der bewilligten Höhe gerechtfertigt.
Professoren wiesen die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung nicht immer ordnungsgemäß nach. Die Hochschulverwaltungen kontrollierten die Deputatsabrechnungen zum Teil nicht. Sie bewerteten gleiche Tatbestände unterschiedlich und rechneten nicht genehmigte Ermäßigungen auf das Lehrdeputat an.
Nr. 20 Pädagogische Service-Einrichtungen
- Fortbildung und Beratung von Lehrkräften und Schulen wirtschaftlicher gestalten und Personalkosten transparenter darstellen -
Im Jahr 2007 waren die Personalausgaben für abgeordnete Lehrkräfte mit weniger als 150.000 € im Haushalt der pädagogischen Service-Einrichtungen nachgewiesen. Der tatsächliche Einsatz dieser Kräfte entsprach Personalkosten von mehr als 3,3 Mio. €.
Die Fortbildungsangebote der Einrichtungen entsprachen nicht immer dem Bedarf der Zielgruppen. Beim Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung fielen 2007 fast 20 % der vorgesehenen Veranstaltungen aus, davon der überwiegende Teil aufgrund mangelnder Nachfrage. Verbindliche Arbeitsplanungen und Vorgaben für die Evaluation fehlten.
Fortbildung von Lehrkräften fand überwiegend während der Unterrichtszeiten statt. Dies führte 2007 zu einem Vertretungsbedarf von umgerechnet 235 Vollzeitlehrkräften.
Im Bereich der Verwaltung und der Hausbewirtschaftung bestanden Personalreserven von neun Vollzeitstellen. Bei einer Zusammenfassung der Einrichtungen in einem Landesinstitut erhöht sich die Personalreserve um mindestens drei weitere Vollzeitstellen.
Nr. 21 Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen
- Evaluationsaufwand kann verringert werden -
Für die Evaluation setzte die Agentur deutlich mehr Personal ein, als in den Stellenplänen ausgewiesen ist. Eine Zielvereinbarung zur Konkretisierung des Leistungsauftrags war noch nicht geschlossen.
Kontaktbesuche und die Teilnahme von Koreferenten an Vorbereitungs- sowie von Schulaufsichtsbeamten an Evaluationsbesuchen waren regelmäßig nicht erforderlich. Die Zeitansätze für die Aufgaben von Teamleitungen waren zu großzügig bemessen.
Der Einsatz von Koreferenten als Teamleiter kann bis zu doppelt so hohe Kosten verursachen wie der eines Referenten der Agentur.
Eine Universität fertigte Ergebnisberichte erheblich kostengünstiger als die Agentur.
Arbeitsabläufe bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulbesuchen sowie bei der Fertigung von Berichten können gestrafft werden.
Nr. 22 Internationale Studienkollegs
- noch zeitgemäß? -
Die Bedeutung der rheinland-pfälzischen Studienkollegs ist für Hochschulen und ausländische Studienbewerber gering. Die Zugangsberechtigung zu einem Studium kann auch auf andere Weise erworben werden.
Die Aufwendungen sind im Landeshaushalt nicht transparent dargestellt.
Die durchschnittlichen Ausbildungskosten der Studienkollegs je Teilnehmer sind im Vergleich zu anderen Bildungseinrichtungen hoch.
Nr. 23 Zentralstelle der Forstverwaltung
- Organisation verschiedener Servicestellen kann gestrafft werden -
Mittelfristig können 20 besetzte Stellen mit Personalkosten von 1,5 Mio. € jährlich eingespart werden. Daneben können zwei unbesetzte Stellen gestrichen und dadurch Personalkosten von rund 200.000 € jährlich vermieden werden.