Jahresbericht 2010 - Nr. 8 Finanzämter
- unwirtschaftliche Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen -
Die Finanzämter des Landes setzten zu viele Arbeitskräfte für die Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen ein. Insgesamt können 18 Vollzeitkräfte mit anderen Aufgaben betraut werden.
Die Regelungen zur Bearbeitung der Stundungs- und Erlassanträge orientierten sich nicht an der finanziellen Bedeutung des jeweiligen Einzelfalls.
Die Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen könnte durch Zentralisierung bei einer Vollstreckungsstelle in jedem Finanzamt wirtschaftlicher erledigt werden.