Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik, Stand: November 2016
1 Zweck der IuK-Mindestanforderungen
Die IuK-Mindestanforderungen beschreiben die wesentlichen beim Einsatz der Informationstechnik (IT)1 zu beachtenden Handlungsfelder. Sie benennen die grundlegenden Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ordnungsgemäßen und sicheren IT-Einsatz. Die IuK-Mindestanforderungen basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Sie schaffen gemeinsame und transparente Prüfungsmaßstäbe. Vorschriften des Bundes oder der Länder, die weitergehende Anforderungen enthalten, bleiben unberührt.
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Fußnoten:
- Der im Dokument genutzte Begriff Informationstechnik (IT) schließt hier sämtliche Bereiche der Kommunikationstechnik mit ein.