Personal
Das Personal des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, der derzeit (Haushaltsjahr 2020) über 181 Stellen verfügt, gliedert sich in
- Mitglieder (Kollegium), die richterliche Unabhängigkeit genießen,
- Referatsleiterinnen und Referatsleiter,
- Referentinnen und Referenten,
- Prüferinnen und Prüfer und
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Verwaltung (Präsidialabteilung) tätig sind.
Organisation
Der Präsident leitet die Verwaltung, führt die Dienstaufsicht und vertritt den Rechnungshof nach außen. Er verteilt nach Anhörung des Kollegiums die Geschäfte auf die Prüfungsgebiete und bestimmt, welche Mitglieder die Prüfungsgebiete leiten.
Für Entscheidungen des Rechnungshofs gilt das „Kollegialprinzip“. Je nach Bedeutung der Sache ist entweder das „Kleine Kollegium“, also das zuständige Mitglied zusammen mit dem Präsidenten, oder das „Große Kollegium“, also die Gesamtheit der Mitglieder des Rechnungshofs, zuständig.
Der genaue organisatorische Aufbau des Rechnungshofs kann dem Organigramm und dem Landesgesetz über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz entnommen werden.