Aufgaben des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz prüft und berät.
Er prüft
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe,
- die bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung von Landesmitteln und Zuwendungen des Landes bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung,
- die Betätigung des Landes bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweiten Deutschen Fernsehens, des Südwestrundfunks (zusammen mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg) sowie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Er berät
- aufgrund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien,
- indem er sich auf Ersuchen des Landtags oder der Landesregierung zu Fragen äußert, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung sind, und
- indem er im Rahmen von Prüfungen sein Fachwissen in den Gedankenaustausch mit den geprüften Stellen einbringt (informelle Beratung).
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über die Stellung des Rechnungshofs im Staatsaufbau, das Prüfungsverfahren, Jahresbericht und Entlastungsverfahren, Kommunalprüfung und Kommunalbericht sowie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Finanzkontrolle.