23.11.2017
Nr. 6 Hilfen zur Gesundheit und Übernahme von Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen
überhöhte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ansprüche auf Kostenerstattung, Kostenersatz, Schadensersatz und Leistungen der Pflegekassen wurden nicht geltend gemacht. Zum Teil verjährten Ansprüche,