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€ reduziert werden. Denn in dieser Höhe sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Verpflichtungsermächtigungen vor, die bei entsprechender Inanspruchnahme erst in den Folgejahren zu Ausgaben führen [...] eines Sondervermögens keine Vorteile gegenüber der Ausbringung von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt. Hierzu bedarf es regelmäßig eines außerbudgetären Rechtsanspruchs.
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