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Kommunale Finanzen

Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und seinen Kommunen wurden zum 1. Januar 2023 neu geregelt. Ein aktueller Themenbeitrag fasst die Hinweise und Empfehlungen zusammen, die der Rechnungshof zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sowie zur hälftigen Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite durch das Land gegeben hat.

Zum Themenbeitrag
Rechnungshof legt Jahresbericht vor

Am 14. Februar hat Rechnungshofpräsident Jörg Berres den Jahresbericht 2023 vorgestellt.

Zu einer Übersicht über die Beiträge gelangen Sie über den unten stehenden Link.

Jahresbericht & Pressemitteilung
Kommunalbericht 2022

Am 17. Nobember hat Rechnungshofpräsident Jörg Berres den Kommunalbericht 2022 vorgelegt. Schwerpunkt ist die Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Pandemiejahren 2020 und 2021.

Daneben zeigen Fachbeiträge, wo Kommunen durch ein rechtmäßiges und wirtschaftliches Verwaltungshandeln Ausgaben vermeiden können und wo Einnahmemöglichkeiten nicht genutzt werden.

Kommunalbericht & Pressemitteilung
Hauptgebäude des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz in Speyer, Außenansicht auf den Haupteingang
75 Jahre Rechnungshof Rheinland-Pfalz

Mit dem Verordnungsblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 27. Mai 1947 wurde vor 75 Jahren die Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofs verkündet und in Kraft gesetzt. Dieses Jubiläum ist Anlass für einen Rückblick und eine Positionsbestimmung.

75 Jahre Rechnungshof Rheinland-Pfalz

Aktuelle Nachrichten

Foto von gestapelten Heften, im Hintergrund ein Bücherregal

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Hier finden Sie Themenbeiträge, Aufsätze, Vorträge und weitere Veröffentlichungen des Rechnungshofs.

Link zu den Jahresberichten

Jahresberichte

Der Rechnungshof berichtet jedes Jahr über die Haushaltslage des Landes und der Kommunen sowie über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen.

Neben den jüngsten Berichten finden Sie hier auch die Jahresberichte und Kommunalberichte der letzten Jahre.

Bürgerinnen und Bürger geben dem Rechnungshof häufig Hinweise auf mögliche finanzrelevante Missstände in der Verwaltung. Bitte beachten Sie diese wichtigen Fragen und Antworten rund um die Bürgereingaben.

Landestransparenzgesetz

Landestransparenzgesetz © Staatskanzlei/Sell

Das Landestransparenzgesetz gilt für den Rechnungshof Rheinland-Pfalz und den Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in dem in § 3 Absatz 5 Landestransparenzgesetz genannten Umfang.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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