Der Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz ist mit seinem Einverständnis zum Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bestellt worden. Vertreten wird er von der Vizepräsidentin des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz.
Der Landesbeauftragte soll u.a. durch Vorschläge, Gutachten und Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Landesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Landesverwaltung (einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe) hinwirken.
Der Landesbeauftragte wird entweder aus eigener Initiative oder auf Anregung der Landesregierung, einzelner Ministerinnen oder Minister oder des Landtags beratend tätig. Zur Durchführung seiner Aufgaben kann er örtliche Erhebungen vornehmen oder durch Beauftragte vornehmen lassen.
Nähere Informationen können dem Landesgesetz über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz (dort: insbesondere § 6a und § 8 Abs. 2) sowie den Richtlinien für die Tätigkeit der oder des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung aus dem Jahre 2015 entnommen werden.
Die Kontaktinformationen des Landesbeauftragten finden Sie hier.