Die Entlastung steht am Ende eines Prozesses, der mit der Aufstellung des Haushaltsplans beginnt und regelmäßig wiederkehrend durchlaufen wird. Der Prozess untergliedert sich in folgende Phasen:
Aufstellung des Haushaltsplans: Das Finanzministerium stellt den Entwurf des Haushaltsplans auf. Die Landesregierung beschließt den Entwurf des Haushaltsgesetzes mit dem Entwurf des Haushaltsplans.
Haushaltsbewilligung: Der Landtag beschließt das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan.
Haushaltsvollzug: Die Landesregierung und die nachgeordneten Stellen vollziehen den bewilligten Haushalt.
Rechnungslegung: Das Finanzministerium hat dem Landtag zur Entlastung der Landesregierung die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht vorzulegen.
Rechnungsprüfung: Die Rechnungsprüfung erfolgt durch den Rechnungshof.
Entlastung: Der Landtag beschließt über die Entlastung der Landesregierung.