Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des SWR obliegt nach § 35 Abs. 1 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk den Rechnungshöfen der den SWR tragenden Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gemeinsam. Die vorliegende Prüfung hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz allein durchgeführt, das Konzept und die Ergebnisse wurden mit...

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Der Rechnungshof veröffentlicht ergänzende Ausführungen zu seinem Ende August vorgelegten Kommunalbericht. Sie sollen insbesondere zusammenfassend verdeutlichen, wo aus Sicht der überörtlichen Finanzkontrolle Ansatzpunkte bestehen, um die Kommunalfinanzen nachhaltig zu verbessern.

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