Mit dem Gutachten zur "Systematischen Erhaltungsplanung von Gemeindestraßennetzen" setzt der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Reihe seiner Prüfungen zur Erhaltungspraxis und -strategie der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur fort. Mit den gründlich aufbereiteten fachlichen Grundlagen, Analysen und Empfehlungen richtet sich das Gutachten an Fachleute und politische Entscheidungsträger – sowie an alle, die sich für den Zustand der Straßen und die Rolle von "Politik und Verwaltung" näher interessieren.

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Ausgaben für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft sowie massive Einbrüche bei den Steuereinnahmen erfordern einen weiteren Nachtragshaushalt 2020, der heute in die Beratungen des Plenums eingebracht wurde. Das schnelle Handeln des Landes zur Bewältigung der Krise wird vom Rechnungshof ausdrücklich begrüßt. Unabhängig hiervon erachtet er die Höhe der geplanten Neuverschuldung für bedenklich.

Zur Schließung der Finanzierungslücke von mehr als 3,5 Mrd. € sieht der Nachtragsentwurf im Wesentlichen eine Neuverschuldung von 3,45 Mrd. € vor. Davon entfallen 1,2 Mrd. € auf Netto-Kreditaufnahmen, die auf die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse gestützt werden, das heißt auf einen notwendigen Ausgleich eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge der außergewöhnlichen Notsituation.

Die Ausnahmeklausel ist restriktiv zu handhaben. Nach Auffassung des Rechnungshofs steht es mit der Schuldenbremse nicht im Einklang, wenn die Kreditermächtigung nicht auf die Höhe des notsituationsbedingten Jahresbedarfs begrenzt wird, sondern Mittel für einen mehrjährigen Bedarf zulasten der Netto-Kreditaufnahme 2020 vorgesehen werden.

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Der Rechnungshof hat den Auftrag, Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf Risiken für die öffentlichen Haushalte hinzuweisen. Bei Projekten, die mit Leidenschaft verfolgt werden, macht sich der Mahner selten beliebt. Anlässlich der jüngsten Presseberichterstattung zur Zellertalbahn plädiert der Rechnungshof dafür, die Fakten zu sortieren und offene Fragen seriös zu klären.

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"Ein hohes Steueraufkommen und das historisch niedrige Zinsniveau trugen wesentlich dazu bei, dass der Landeshaushalt seit vier Jahren mit Finanzierungsüberschüssen abschließt. Im Jahr 2018 belief sich der Überschuss auf 867 Mio. € und 2019 nach dem kürzlich vorgelegten vorläufigen Rechnungsergebnis sogar auf 1.258 Mio. €. Bei diesen Abschlussergebnissen sollte jedoch", wie Rechnungshofpräsident Jörg Berres bei der Vorstellung des Jahresberichts 2020 ausführte, "nicht außer Acht bleiben, dass die Pro-Kopf-Verschuldung und die Zinsbelastung des Landes im Vergleich der Flächenländer weiterhin überdurchschnittlich hoch sind, während der Anteil der Investitionsausgaben an den Gesamtausgaben erheblich unter dem Durchschnittswert liegt. Darüber hinaus können die mittlerweile auf fast 1,9 Mrd. € gestiegenen Ausgabereste künftige Haushaltsjahre zusätzlich belasten, wenn hieraus Mehrausgaben gegenüber den Planungen geleistet werden."

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