Ausgaben für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft sowie massive Einbrüche bei den Steuereinnahmen erfordern einen weiteren Nachtragshaushalt 2020, der heute in die Beratungen des Plenums eingebracht wurde. Das schnelle Handeln des Landes zur Bewältigung der Krise wird vom Rechnungshof ausdrücklich begrüßt. Unabhängig hiervon erachtet er die Höhe der geplanten Neuverschuldung für bedenklich.
Zur Schließung der Finanzierungslücke von mehr als 3,5 Mrd. € sieht der Nachtragsentwurf im Wesentlichen eine Neuverschuldung von 3,45 Mrd. € vor. Davon entfallen 1,2 Mrd. € auf Netto-Kreditaufnahmen, die auf die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse gestützt werden, das heißt auf einen notwendigen Ausgleich eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge der außergewöhnlichen Notsituation.
Die Ausnahmeklausel ist restriktiv zu handhaben. Nach Auffassung des Rechnungshofs steht es mit der Schuldenbremse nicht im Einklang, wenn die Kreditermächtigung nicht auf die Höhe des notsituationsbedingten Jahresbedarfs begrenzt wird, sondern Mittel für einen mehrjährigen Bedarf zulasten der Netto-Kreditaufnahme 2020 vorgesehen werden.
Weiterlesen