Urheberrechtsschutz bei Entwürfen von Prüfungsmitteilungen

Entwürfe von Kommunalprüfungsmitteilungen dienen der Klärung offener Fragen mit der geprüften Stelle. Die nicht autorisierte Weitergabe an Dritte kann zivil- und strafrechtlich geahndet werden.

In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz“ (Heft. Nr. 11) erläutert der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Bedeutung der Entwürfe von Prüfungsmitteilungen. In der jüngeren Vergangenheit sind solche Entwürfe wiederholt unautorisiert an die Medien weitergegeben worden. In seinem Beitrag macht der Rechnungshof deutlich, dass diese Praxis nicht im Interesse der geprüften Kommunen ist und auch einen erheblichen Rechtsverstoß darstellt.

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