Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten ARD.de

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in Abstimmung mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg die Haushalts- und Wirtschaftsführung von ARD.de in den Jahren 2010 bis 2018 geprüft. Schwerpunkte der Prüfung waren Struktur, Aufgaben, Personal, Kosten, Technik, Verbreitung und Drittplattformenpräsenz der Gemeinschaftseinrichtung.

Allgemeines

ARD.de ist neben tagesschau, sportschau, boerse und DasErste.de eine Online-Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten. Sie wird vom SWR federführend betreut. ARD.de hat die Aufgabe, als Dachportal der ARD in den Online-Medien die Inhalte aus Hörfunk, Fernsehen und Online der Landesrundfunkanstalten sowie der vier anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu einem eigenständigen Onlineauftritt zu bündeln und zu vernetzen.

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung von ARD.de in den Jahren 2010 bis 2018 untersucht. Das Prüfungskonzept, die Prüfungsergebnisse und der abschließende Bericht (den Sie hier finden) wurden zwischen den Rechnungshöfen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg abgestimmt, die gemeinsam auch den SWR prüfen. Zu den Prüfungsmitteilungen haben der SWR und ARD.de im Oktober 2020 Stellung genommen.

Dies waren die wesentlichen Ergebnisse:

Der Rechnungshof empfahl, in die Kostenverteilung zwischen den Landesrundfunkanstalten alle Kosten einfließen zu lassen, die nach den Kostenverrechnungsrichtlinien dafür vorgesehen sind. So trug der Bayerische Rundfunk nicht die Kosten für die Entwicklung der neuen ARD-Mediathek mit. Der SWR übernahm zusätzliche Personalkosten.

Die Onlineauftritte des ersten Fernsehprogramms werden nicht nur von ARD.de betreut, sondern auch von DasErste.de (Sitz in München beim Bayerischen Rundfunk). Der Rechnungshof forderte, die Aufgaben von ARD.de und DasErste.de genau zu erfassen und zu trennen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. ARD.de ist für die Onlinekoordination zuständig. Es ist fraglich, ob eine Onlinekoordination, die nicht für die Inhalte zuständig ist, sinnvoll und wirtschaftlich sein kann.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die ARD trotz gegenteiliger Intendantenbeschlüsse die ARD-Mediathek (verantwortlich: ARD.de) und die DasErste-Mediathek (verantwortlich: DasErste.de) weiterhin parallel unterhielt. Die DasErste-Mediathek wurde zwar 2019 in die ARD-Mediathek als Channel integriert. Allerdings sind in einigen Streamingdiensten und Apps beide Mediatheken noch vorhanden. Zudem werden auf der Website "DasErste.de" weiterhin Videos angeboten, die außerhalb der eigentlichen Mediathek laufen und vom Umfang her einer eigenen Mediathek ähneln. Sämtliche Mediatheken der Landesrundfunkanstalten sind inzwischen als Channels in die neue ARD-Mediathek eingebunden. Einige Landesrundfunkanstalten betreiben jedoch auf ihren Internetseiten neben ihren Channels immer noch eigene Mediatheken.

Der Rechnungshof erkannte auf dem Onlineangebot von ARD.de viele Dopplungen, die zu vermeidbaren Mehrkosten führen. So findet sich z. B. der Punkt "Sendungen von A bis Z" des ersten Fernsehprogramms mindestens auf drei Seiten des Dachportals. Dopplungen gibt es auch bei den Auftritten im HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV; dies sind programmbegleitende Onlineangebote), in den Streamingdiensten und den Angeboten in den sozialen Medien. Zudem sind die ARD-Apps nicht aufeinander abgestimmt. Die Apps ARD-Mediathek und Das Erste-Mediathek sind nicht wie geplant zusammengelegt worden.

Der Rechnungshof sah auch Verbesserungsmöglichkeiten und Einsparpotenzial bei den technischen Rahmenbedingungen der ARD-Onlineaktivitäten. So entspricht die Qualität der Metadaten der zugelieferten Videos, die den Inhalt der Angebote beschreiben, häufig nicht den internen Anforderungen. Ebenso werden Metadaten von den Landesrundfunkanstalten in zwei unterschiedlichen Formaten zugeliefert. Beides führt zu zusätzlichem Aufwand. Zudem wurden effektive Verfahren zur Verminderung des Datenvolumens nicht eingesetzt. Hierdurch wäre eine deutliche Reduzierung der Kosten für die Internetverbreitung möglich.

Der Rechnungshof schlug vor, eine Zusammenlegung von ARD.de und DasErste.de zu prüfen. Dies könnte zu Synergieeffekten führen. Für eine bessere Koordination könnte eine neue Online-Organisation mit ähnlichen Befugnissen ausgestattet werden, wie sie die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen hat. Die jüngsten Entscheidungen der ARD zeigen in diese Richtung.
Der Rechnungshof empfahl, die Gesamtaufwendungen der Landesrundfunkanstalten für ihre Onlineangebote insgesamt zu erfassen. Die Programmkosten für die online gezeigten Programmteile werden bisher nicht bewertet und anteilig zugerechnet. Es ist deshalb nicht möglich, die gesamten Onlinekosten zu beziffern.

Der Rechnungshof schlug zudem vor, den Umfang der Onlineaktivitäten zu begrenzen. In den Telemedienkonzepten war und ist der Umfang der Angebote nicht konkretisiert. Es ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Festlegung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überlegen, ob der Umfang der Onlineprogrammangebote der Anstalten im Medienstaatsvertrag präzisiert werden sollte.

Der SWR hat den Anregungen und Empfehlungen des Rechnungshofs im Wesentlichen zugestimmt.

Der Rechnungshof hat den Bericht dem "Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik" des Landtags Rheinland-Pfalz in der Sitzung am 10. Dezember 2020 präsentiert und wird ihn im Januar dem "Ständigen Ausschuss" des Landtags Baden-Württemberg vorstellen.