Pressemitteilung zur Prüfung der VG Rhein-Selz und der Stadt Oppenheim

Der Rechnungshof informiert die Medien über den Stand des Prüfungsverfahrens der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und der Stadt Oppenheim.

Am 10. Februar 2017 ging beim Rechnungshof ein anonymes Schreiben mit zahlreichen Anlagen ein. Das Schreiben zog die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der oben genannten Gebietskörperschaften insbesondere im Bereich von Immobiliengeschäften substantiiert in Zweifel. Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 bat der Rechnungshof die Gebietskörperschaften um Vorlage von Unterlagen und Beantwortung von Fragen, um über die Einleitung einer Prüfung entscheiden zu können. Nachdem dies bis zum 23. März 2017 erfolgt war, hat der Rechnungshof nach Auswertung der Unterlagen und Antworten mit Schreiben vom 4. April 2017 eine Prüfung eröffnet. Dem Schreiben war eine umfangreiche Aufklärungsverfügung beigefügt. Hierzu nahmen die geprüften Körperschaften unter dem 27. April 2017 Stellung. Nach Auswertung der Stellungnahmen begannen am 24. Mai 2017 örtliche Erhebungen des Rechnungshofs in Oppenheim. Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 hat der Rechnungshof die Staatsanwaltschaft Mainz über Prüfungserkenntnisse informiert, aus denen sich Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Handlungen insbesondere privater Dritter ergeben könnten. Nach Abschluss der örtlichen Erhebungen in der 27. Kalenderwoche wird der Rechnungshof deren Ergebnisse auswerten und den Entwurf von Prüfungsmitteilungen erstellen. Dieser wird frühestens im Verlauf des September 2017 den geprüften Körperschaften zugestellt werden können. Im Anschluss daran ist diesen eine Frist zur Stellungnahme zu gewähren, die angesichts der Komplexität von Sachverhalten und rechtlichen Bewertungen sowie des sich abzeichnenden Umfangs der Feststellungen voraussichtlich mehrere Wochen betragen wird. Nach deren Auswertung werden die Prüfungsmitteilungen erstellt und versandt. Hiermit ist nach derzeitiger Planung im Verlauf des 4. Quartals 2017 zu rechnen.

Pressemitteilung zum Download (PDF 68 KB)