Konferenz der Rechnungshofpräsidentinnen und -präsidenten fasst Beschlüsse zu Prüfungen im IT-Bereich

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat eine "Handreichung IT-Verbünde und IT-Kooperationen" sowie ein "Grundsatzpapier zum Informationssicherheitsmanagement" beschlossen.

Die Handreichung und das Grundsatzpapier finden Sie hier.

Darüber hinaus wurde die folgende Erklärung verabschiedet:

Informationen über IT-Verbünde sicherstellen

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben sich mit der wachsenden Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen in IT-Verbünden befasst. Die Verwaltungen kooperieren beim gemeinsamen Einkauf, bei der Entwicklung, der Pflege und dem Betrieb von IT-Verfahren. Beispiele hierfür sind der Entwicklungsverbund KONSENS, die IT-Verbünde der Justiz, die Projekte und Anwendungen des IT-Planungsrates sowie gemeinsame Rechenzentren. Dabei gehen die Partner längerfristige Ressourcenverpflichtungen ein. Mit fortschreitender Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist davon auszugehen, dass diese Zusammenarbeit weiter zunehmen wird.

Auch und gerade im Rahmen von IT-Verbünden sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese zu gewährleisten, stellt die Beteiligten aufgrund der geteilten Verantwortung vor besondere Herausforderungen.

Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder garantieren eine lückenlose Finanzkontrolle. In § 42 HGrG ist dazu für den gesamten Bereich des Bundes und der Länder geregelt, dass die Rechnungshöfe insbesondere Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben und Maßnahmen, die sich finanziell auswirken können, prüfen.

Die Information der Rechnungshöfe ist eine zentrale Voraussetzung dafür, ihre verfassungsmäßige Aufgabe im Rahmen der Prüftätigkeit und der parlamentarischen Haushaltskontrolle wahrzunehmen. Die Rechnungshöfe müssen deswegen über die beabsichtigte Gründung, die Ausgestaltung und den Beitritt zu IT-Verbünden unterrichtet werden.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordern daher die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen auf, eine rechtzeitige Unterrichtung sicherzustellen.

 

Die Erklärung können Sie hier herunterladen (PDF 25 KB).