Hinweise zur Anwendung der Kosten- und Flächenkennwerte von Kindertagesstätten
Die Kennwerte wurden aufgrund einer Forderung des Landtags im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2015 in die Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift (VV) des Ministeriums für Bildung - „Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten“ vom 5. September 2018 (9501/04 03/15) - aufgenommen. Aufgrund verschiedener Rückfragen von kommunaler Seite hat der Rechnungshof nun Erläuterungen und Hinweise als Hilfestellung zur Anwendung der Orientierungswert (PDF 210 KB) verfasst.