Warum auf der Zellertalbahn immer noch kein Zug fährt: wichtige Fragen nach wie vor ungeklärt

Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2020 auf technische und wirtschaftliche Risiken der geplanten Reaktivierung der Zellertalbahn hingewiesen. Der Landtag hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang erstmals 2020 und erneut 2021 zur Klärung von Fragen aufgefordert, die für die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsprojektes entscheidend sind. Antworten stehen weiterhin aus. Anlässlich aktueller Presseberichterstattung fasst der Rechnungshof den bisherigen Ablauf zusammen.

Seit der Stilllegung aufgrund erheblicher baulicher Mängel im Jahr 2017 gibt es auf der Zellertalbahn keinen Zugverkehr. Anfang 2019 hat der Donnersbergkreis für die Reaktivierung der Strecke 6,7 Mio. € Förderung beantragt. Bereits sieben Monate nach Beginn seiner im April 2019 aufgenommenen Prüfungen hat der Rechnungshof das zuständige Ministerium sowie den Kreis über seine Feststellungen und Bewertungen schriftlich informiert. Wie auch im Jahresbericht 2020 ausgeführt, hat er u. a. beanstandet, dass die Tragfähigkeit und Sicherheit der unzureichend unterhaltenen Strecke bisher nicht gemäß den Anforderungen belegt worden war.

In der Folge hat der Landtag im August 2020 die Landesregierung dazu aufgefordert, „darauf hinzuwirken, dass für den baulichen Zustand der Zellertalbahn sowie für gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen ein der Streckenklasse D 4 entsprechendes Tragfähigkeitsniveau nach dem Regelwerk der DIN EN 15528 statisch nachgewiesen wird“. Des Weiteren sollte die Landesregierung über das Ergebnis der Prüfung der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen berichten und darauf hinwirken, dass die Nutzen-Kosten-Untersuchung überarbeitet wird.1

Im September 2021 hat der Landtag diese Forderungen an die Landesregierung erneuert, da noch keine Ergebnisse vorlagen.

Auch im Juli 2022 haben Landesregierung und Donnersbergkreis den Forderungen des Landtags noch nicht entsprochen. Insbesondere mit dem fehlenden Nachweis der Tragfähigkeit der Zellertalbahn für Personen- und Güterverkehr bleibt neben der Frage der Verkehrssicherheit und des Ertüchtigungsbedarfs der Strecke auch die Frage der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ungeklärt.

Nach der jüngsten Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission2 soll sich der Landtag daher auch im nächstjährigen Entlastungsverfahren wieder mit der Zellertalbahn und den weiterhin ungeklärten Risiken des Projekts befassen.

 

1 Der vollständige Beschluss ist der Drucksache 17/12710 (S. 10) zu entnehmen, die im Offenen Parlamentarischen Auskunftssystem des Landtags Rheinland-Pfalz – OPAL - abgerufen werden kann.

2  Vorlage 18/2283 (S. 29), abrufbar im OPAL.