Stärkung des Jugendschutzes im Internet

Rechnungshof prüft Kontrollstelle für Jugendmedienschutz und empfiehlt Weiterentwicklung zu einer zentralen, hoheitlich tätigen Einrichtung

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der LPR-Trägergesellschaft für jugendschutz.net gGmbH (LPR-T) und der von ihr getragenen Stelle jugendschutz.net in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017 geprüft (den Bericht finden Sie hier). Jugendschutz.net mit Sitz in Mainz unterstützt alle Länder sowie die von den Landesmedienanstalten eingerichtete Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beim Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten und fordert Anbieter und Betreiber auf, ihre Angebote so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können. Die Stelle hatte zur Prüfungszeit 43 Beschäftigte.

Die Prüfung ergab folgende wesentliche Ergebnisse:

"Der bisherige Jugendmedienschutz im Internet ist wenig schlagkräftig", fasst der Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, das Ergebnis der Prüfung zusammen. Jugendschutz.net kann selbst auch bei einfachen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz keine hoheitlichen Entscheidungen treffen, z. B. einen Bußgeldbescheid erlassen, sondern hat sich an die Landesmedienanstalten oder das Bundeskriminalamt zu wenden. "Ziel einer notwendigen Reform des Jugendmedienschutzes sollte die Weiterentwicklung der jugendschutz.net zu einer zentralen Einrichtung sein, die auch selbst hoheitlich tätig werden kann. An ihr sollte künftig - neben den Ländern und den Landesmedienanstalten - auch der Bund beteiligt sein. Sie sollte finanziell so ausgestattet sein, dass sie den wachsenden Aufgaben gerecht werden kann. Zusätzliche finanzielle Mittel für die Kontrolle könnten die Landesmedienanstalten beisteuern, die zum Teil über erhebliche Rücklagen verfügen," so Berres weiter.

Die LPR-T hat in ihrer Stellungnahme zu den Prüfungsmitteilungen auf ein Gutachten zur Klärung der mit einer (stärkeren) Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Bund, Ländern/obersten Landesjugendbehörden und KJM/Landesmedienanstalten verbundenen Fragen verwiesen. Das in Absprache mit dem Beirat von jugendschutz.net in Auftrag gegebene Gutachten zeige, dass ein Aufgreifen aller Anregungen, Empfehlungen und Vorschläge des Rechnungshofs möglich sei.

Weitere Empfehlungen des Rechnungshofs:

Der Rechnungshof empfahl die Einrichtung eines Aufsichtsrats sowie die Bestellung einer hauptamtlichen Geschäftsführung, da die Aufgaben der LPR-T/jugendschutz.net gestiegen sind. Er hat zudem die LPR-T aufgefordert, die derzeitige Organisationsstruktur von jugendschutz.net mit sieben Hierarchieebenen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und ggf. zu verschlanken.

Die LPR-T hat hierzu mitgeteilt, im Rahmen einer Neustrukturierung von jugendschutz.net die Empfehlungen des Rechnungshofs aufzugreifen.

Der Rechnungshof forderte die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mit Sitz in Ludwigshafen auf, sich für eine Anpassung des jährlichen Anteils der Landesmedienanstalten an der Grundfinanzierung von jugendschutz.net einzusetzen. Die Grundfinanzierung dieser Stelle durch die Länder und die Landesmedienanstalten sollte das Nutzungsverhältnis abbilden. Die Stelle unterstützt mit ihrer Arbeit die obersten Landesjugendbehörden zu 40 % und die Landesmedienanstalten bzw. die Kommission für Jugendmedienschutz zu 60 %. Tatsächlich trugen die Landesmedienanstalten weniger als 60 % der Grundfinanzierung. Weiter hat der Rechnungshof empfohlen, die Ausgleichszahlung für die Kosten der Geschäftsführung zwischen den Landesmedienanstalten und der LMK an die tatsächlichen Kosten anzupassen.

Die LPR-T hat in der Stellungnahme bemerkt, dass die Anregungen im Zuge der Neustrukturierung im Jahr 2021 berücksichtigt werden sollen.

Der Bund trägt über 60 % des Gesamtetats von jugendschutz.net für Projekte im Bereich des Jugend- und Kinderschutzes. Der Rechnungshof empfahl zu prüfen, inwieweit die Stelle die ihr von den Ländern mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben hierdurch noch vollumfänglich erfüllen kann.

Die LPR-T hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Neustrukturierung die jeweiligen Interessensgebiete der finanzierenden Ebenen definiert würden.

Der Rechnungshof hat den Bericht dem "Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik" des Landtags Rheinland-Pfalz am 21. Januar 2021 präsentiert.