Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des SWR

Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des SWR obliegt nach § 35 Abs. 1 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk den Rechnungshöfen der den SWR tragenden Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gemeinsam. Die vorliegende Prüfung hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz allein durchgeführt, das Konzept und die Ergebnisse wurden mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg abgestimmt.

Schwerpunkt der Prüfung waren die kommerziellen Tätigkeiten des SWR und seiner Beteiligungsgesellschaft SWR Media Services GmbH in den Jahren 2010 bis 2014.

Den gesamten Bericht finden Sie hier.