Pressemitteilung zur projektbegleitenden Prüfung des Feuerwehrgerätehauses St. Goarshausen

Das Feuerwehrgerätehaus St. Goarshausen war Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Auch der Rechnungshof hat über Prüfungsergebnisse Auskunft gegeben. Nachfolgend wird der Sachverhalt erläutert.

Die Verbandsgemeinde Loreley beabsichtigt auf dem rd. 2.000 m² großen Grundstück Forstbachstraße 14 in St. Goarshausen, das in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt, ein Feuerwehrgerätehaus für die unzureichend untergebrachte Feuerwehr zu errichten. Nachdem die geschätzten Baukosten für die Baureifmachung des Grundstücks von ursprünglich 820.000 € auf mehr als 2 Mio. € Anfang 2018 angestiegen waren, bat das Ministerium des Innern und für Sport im Frühjahr 2018 den Rechnungshof um eine Prüfung des Bauvorhabens, das mit Landesmitteln gefördert werden soll. Hierbei wurde auch das Referat der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), das für die Förderung von Feuerwehrgerätehäusern zuständig ist, beteiligt. Die Ergebnisse der Prüfung sind nachfolgend wiedergegeben.

Grunderwerb

Im Februar 2012 legte ein von der Verbandsgemeinde Loreley beauftragtes Ingenieurbüro ein Gutachten über die Baureifmachung des Grundstücks Forstbachstraße 14 vor. Das Gutachten stellte die Eignung des Grundstücks für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Frage und wies dabei insbesondere auf die eingeschränkte Bebaubarkeit aufgrund des ungünstigen Grundstückszuschnitts sowie auf die notwendigen Sanierungen einer vorhandenen Stützwand und der Überbauung des über das Grundstück verlaufenden Forstbachs hin.

Auch die örtliche Feuerwehr teilte der Verbandsgemeinde Loreley in einem Schreiben vom 3. Mai 2012 mit, dass das Gelände der Forstbachstraße 14 aus feuerwehrtaktischen Gründen ungeeignet sei und sie den Standort nicht weiter betrachte. Stattdessen favorisierte sie das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei.

Gleichwohl hielt die Verbandsgemeinde an dem ungeeigneten Standort Forstbachstraße 14 fest. Obwohl sich die für die Baureifmachung geschätzten Kosten bis August 2016 auf 1,6 Mio. € erhöhten, erwarb die Stadt St. Goarshausen auf Anraten der Verbandsgemeinde am 21. November 2016 das Grundstück zum Preis von 155.000 €. Die Kosten für die Baureifmachung sollten nach den Vorstellungen der Verbandsgemeinde zu 90 % vom Land aus Mitteln der städtebaulichen Erneuerung gefördert werden. Die der Stadt für den Grunderwerb entstandenen Kosten sollen über einen Erbbaurechtsvertrag mit der Verbandsgemeinde refinanziert werden.

Eine erneute Kostenermittlung der Verbandsgemeinde vom Januar 2018 bezifferte die Kosten für die Baureifmachung auf 2,05 Mio. €. Einschließlich des Kaufpreises von 155.000 € ergibt sich danach ein Betrag von rd. 2,2 Mio. €, dem ein Bodenwert von rd. 50.000 € (25 €/m²) für das baureife Grundstück gegenüberstehen würde.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus erklärte bereits 2013 in einer von der Verbandsgemeinde erbetenen Stellungnahme, dass das Grundstück wertlos sei. Im Mai 2019 bewertete der Gutachterausschuss das Grundstück mit einem symbolischen Wert von 1 €. Damit bestätigte er, was der Verbandsgemeinde zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits bekannt war. Die Verbandsgemeinde vertrat die Auffassung, dass das Gutachten fehlerhaft sei. Der Gutachterausschuss hat die Einwände mit Schreiben vom 20. September 2019 widerlegt. Der Grunderwerb war rechtswidrig, da er gegen ein gesetzliches Verbot verstieß (§ 153 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch). Danach darf in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet kein höherer Kaufpreis als der sanierungsunbeeinflusste Verkehrswert vereinbart werden. Der Rechtsverstoß hat zur Folge, dass der Kaufvertrag nichtig ist. Der Stadtbürgermeister oder der Bürgermeister der Verbandsgemeinde hätte den Beschluss des Stadtrats zum Erwerb des Grundstücks wegen der Rechtswidrigkeit aussetzen müssen (§§ 42 Abs. 1, 69 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Wirtschaftlichkeit der Planung / Alternativen

Im August 2015 beauftragte die Verbandsgemeinde ein Ingenieurbüro mit der Planung des Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück in der Forstbachstraße. Nach der Kostenermittlung des Planers überschreiten die Bauwerkskosten die nach Erfahrungswerten für Feuerwehrgerätehäuser üblichen Kosten um 40 %. Dies ist im Wesentlichen auf die bereits in dem Gutachten aus dem Jahr 2012 aufgezeigten Probleme zurückzuführen. Das geplante Bauwerk führt zudem zu höheren Folgekosten und weist funktionale Mängel auf. U. a. verstößt es gegen Anforderungen der für Feuerwehrhäuser geltenden DIN 14092 sowie gegen einzelne Bestimmungen der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Als Alternative hat der Rechnungshof der Verbandsgemeinde im Mai 2019 den Ankauf des Grundstücks einer ehemaligen Gärtnerei vorgeschlagen und zwei Bebauungsvorschläge erarbeitet. Danach kann auf dem Grundstück ein Feuerwehrgerätehaus errichtet werden, das Kosteneinsparungen von rd. 2 Mio. € ermöglichen würde und zudem wesentlich zweckmäßiger wäre als das in der Forstbachstraße geplante Gebäude. Die Feuerwehr, der diese Alternative vorgestellt wurde, hat hiergegen keine Einwände erhoben.

Sollte die Verbandsgemeinde dieses Grundstück entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht erwerben, hat der für die Förderung von Feuerwehrgerätehäusern zuständige Bedienstete der ADD eine weitere Alternative vorgeschlagen.

Die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses am Standort Forstbachstraße 14 verstößt aufgrund der hohen Bau- und Folgekosten sowie der aufgezeigten Mängel gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Durch ein sachgerechtes Projektmanagement wäre es bereits vor Jahren möglich gewesen, eine zweckmäßigere Lösung für die derzeit unzureichend untergebrachte Feuerwehr in St. Goarshausen zu finden.

Im weiteren Verfahren obliegt es dem Ministerium des Innern und für Sport, über die Förderung eines Feuerwehrgerätehauses in St. Goarshausen zu entscheiden.