Pressemitteilung: Konferenz der Rechnungshofpräsidentinnen und -präsidenten berät zu öffentlichen Investitionen und zur Rundfunkfinanzierung

Vom 14. bis 15. Oktober 2019 hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder unter rheinland-pfälzischem Vorsitz in Trier getagt. Thematisiert wurden unter anderem öffentliche Investitionen sowie die aktuell diskutierte Reform der Rundfunkfinanzierung.

Investitionen:

In den meisten Ländern wurde im Vergleich der Jahre 2007 und 2017 ein Rückgang der Investitionsausgaben und der Investitionsquoten der Kernhaushalte festgestellt. Die Konferenz beurteilt diese Entwicklung kritisch, zumal Rechnungshöfe seit vielen Jahren auf einen hohen Investitionsstau hinsichtlich Erhalt und Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur hinweisen. Die Planungen des Bundes und vieler Länder ab dem Jahr 2018 weisen steigende Investitionsansätze aus. Die tatsächlichen Investitionsausgaben blieben aber häufig gegenüber den Planungen in den jeweiligen Haushaltsjahren zurück.

Allerdings leidet die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Investitionsquoten darunter, dass beträchtliche Investitionsausgaben außerhalb der Kernhaushalte beispielsweise in Landesbetrieben, Sondervermögen und Globalhaushalten getätigt werden. Die Präsidentenkonferenz spricht sich deshalb für eine Verbesserung der Aussagekraft dieser Kennzahlen aus.

Rundfunkfinanzierung:

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft derzeit auf der Grundlage einer gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entwickelten Methode den Finanzbedarf.

Die Regierungschefs der Länder diskutieren derzeit, dies zu ändern und den Beitrag nach bestimmten Kriterien automatisch anzupassen und an einen Index (Vollindexierung) zu koppeln.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe hält es - auch im Interesse der Beitragsstabilität - für notwendig, dass auch künftig regelmäßig eine unabhängige Überprüfung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, wie durch das aktuell gültige KEF-Verfahren, stattfindet.

Prüfungsergebnisse der Rechnungshöfe können auf diesem Weg weiterhin in die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten und den Feststellungen der KEF Eingang finden. Eine auftragsgerechte und angemessene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten wird somit regelmäßig und zeitnah sichergestellt.

Demgegenüber führt eine Vollindexierung zu einer automatischen Anpassung der Beitragshöhe mit dem Risiko, dass die Auftragserfüllung durch die Rundfunkanstalten der Finanzierung folgt und Unwirtschaftlichkeiten bis zur Neufestsetzung der Ausgangswerte der Indexierung fortgeschrieben würden.

Frühjahrskonferenz:

Im April 2020 wird die Frühjahrskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder in Speyer stattfinden.