Pressemitteilung: Haushaltsausgleich kann zu deutlichen Steuererhöhungen nötigen

Anlässlich der gemeinsamen Arbeitstagung von Rechnungshof und Gemeindeprüfungsämtern am 19. März in Ingelheim mahnt Rechnungshofpräsident Jörg Berres größere Anstrengungen der Kommunen zum Ausgleich ihrer Haushalte an.

2018 gaben noch immer fast 1.000 rheinland-pfälzische Gemeinden und Gemeindeverbände mehr Geld aus, als sie einnahmen - dies trotz günstiger Rahmenbedingungen. Betrachtet man zudem die anhaltend hohe Verschuldung der Kommunen aus Liquiditätskrediten, die der Rechnungshof wiederholt thematisiert hat, wird deutlich, wie wichtig die überörtliche Kommunalprüfung durch die Gemeindeprüfungsämter und den Rechnungshof ist.

Häufig hat es die Kommunalprüfung mit Gemeinden zu tun, die über Jahre defizitär wirtschaften und nicht alle Einspar- und Einnahmemöglichkeiten nutzen, um ihre Haushalte auszugleichen. Dabei verstößt dies klar gegen geltendes Recht, denn der Haushaltsausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechnungshofpräsident Berres: "Die Kommunalaufsicht müsste viel häufiger von ihrem Beanstandungsrecht Gebrauch machen."

Anstatt kommunale Leistungen über Liquiditätskredite und damit künftige Generationen zu finanzieren, sollten die gegenwärtigen Nutzer die für den Haushaltsausgleich erforderlichen Einnahmen aufbringen. Steuer- oder Umlageerhöhungen sind allerdings keineswegs populär. Wenn eine Kommune jedoch der Auffassung ist, nicht ausreichend Finanzmittel vom Land zu erhalten, steht ihr der Rechtsweg offen.

Der Blick in die Nachbarländer Nordrhein-Westfalen und Hessen zeigt, dass die kommunalen Einnahmemöglichkeiten hierzulande keineswegs ausgeschöpft sind. So hat die hessische Stadt Offenbach den Hebesatz der Grundsteuer B unlängst auf 995 % festgesetzt. Dass die Kommunen zu solchen Steuererhöhungen verpflichtet sind, wenn sie ihre Haushalte nicht durch geringere Ausgaben ausgleichen können oder wollen, hat auch die Rechtsprechung bekräftigt. In Rheinland-Pfalz liegt bei den z. T. hochverschuldeten kreisfreien Städten der höchste Hebesatz für die Grundsteuer B bei 480 %. Es gibt allerdings auch wenige Kleinstgemeinden mit Hebesätzen von bis zu 900 %.  

Rechnungshof und Gemeindeprüfungsämter unterstützen mit ihrer Arbeit die Kommunen und Räte bei der Konsolidierung der Haushalte. Dazu gehört, konkrete Möglichkeiten der Ausgabenminderung und Einnahmenerhöhung aufzuzeigen. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird durch die knappen personellen Ressourcen aufseiten der Prüfer allerdings nicht einfacher, zumal diese nicht nur für den Rechnungshof die Gemeinden prüfen, sondern als Rechnungsprüfungsamt in eigener Zuständigkeit ihre Kreisverwaltung. Rechnungshof und Gemeindeprüfungsämter werden ihren Wissens- und Erfahrungsaustausch auch in Zukunft fortsetzen und weiter intensivieren.