Pressemitteilung: Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit

Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 15. und 16. Oktober 2018 verabschiedet "Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit"

Als Ergebnis ihrer Beratungen hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Kay Scheller am 16. Oktober 2018 die „Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit“ verabschiedet. Dabei ging es um die Frage, wie die Rechnungshöfe im Rahmen ihres jeweiligen Mandates in den kommenden Jahren einen Beitrag dazu leisten können, dass die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine Nachhaltige Entwicklung in Deutschland gelingt.

Die Agenda 2030 zielt darauf ab, die Bedürfnisse der Menschen in der Gegenwart zu decken, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können. Ihr liegt das klare Bekenntnis aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zugrunde, gemeinsam die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Die Agenda 2030 richtet sich an alle: an die Regierungen und Verwaltungen, die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft, die Wissenschaft und auch an die externe Finanzkontrolle.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder

  • betont, dass die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Deutschland eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die das gemeinsame Engagement von Bund, Ländern und Kommunen erfordert,
  • unterstreicht den Zusammenhang zwischen den Zielen für Nachhaltige Entwicklung und guter Regierungsführung sowie guter Verwaltung,
  • weist darauf hin, dass langfristig tragfähige Haushalte der Schlüssel zu nachhaltigen Staatsfinanzen sind,
  • wiederholt die im Frühjahr 2018 in Weimar abgegebene Erklärung, dass Schuldenabbau – neben den zum Erhalt des öffentlichen Infrastrukturvermögens erforderlichen Investitionen – wesentlich zu einer gegenüber künftigen Generationen gerechten Haushaltspolitik beiträgt,
  • bekräftigt, dass die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder als unabhängige Institutionen durch ihre Prüfungen und Beratungen einen wirkungsvollen Beitrag zu einer effektiven und effizienten Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland leisten,
  • beschließt den Austausch zu Herangehensweisen, Methoden und Ergebnissen fortzusetzen, um die Wirksamkeit der externen Finanzkontrolle insgesamt zu erhöhen.