Jahresbericht 2018: Haushaltskonsolidierung trotz Finanzierungsüberschüssen fortsetzen

„Die Finanzierungsüberschüsse des Landes in den Jahren 2016 und 2017 von 318 Mio. € und 869 Mio. € sollten nicht dazu verleiten, mit der erforderlichen Haushaltskonsolidierung nachzulassen“, mahnte Jörg Berres, Präsident des Rechnungshofs, bei der Veröffentlichung des Jahresberichts 2018.

„Denn trotz der hierdurch ermöglichten Darlehenstilgung weist der Landeshaushalt - bezogen auf die Einwohnerzahl - eine überdurchschnittlich hohe Verschuldung und Zinsbelastung im Ländervergleich aus. Ein strukturell ausgeglichener Haushalt, der nach der neuen Schuldenregel spätestens 2020 erreicht sein muss, wurde noch nicht realisiert“, so Präsident Berres weiter.

Für das Haushaltsjahr 2016, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat, sind folgende Rechnungsergebnisse und Kennziffern hervorzuheben:

  • Die laufende Rechnung, die den konsumtiven Teil des Haushalts abbildet, schloss mit einem Überschuss von 708 Mio. € ab. Maßgeblich hierfür waren im Wesentlichen ein gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenes Steueraufkommen sowie eine erhebliche Verringerung der Zuführungen an den zwischenzeitlich aufgelösten Pensionsfonds.
  • Die um die Zuführungen an den Pensionsfonds bereinigten Investitionsausgaben verringerten sich auf 859 Mio. €. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben betrug lediglich 5,4 %. Damit lag die Investitionsquote um 3,7 Prozentpunkte unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer und um 2,9 Prozentpunkte unter dem Durchschnittswert der anderen westlichen Flächenländer. Selbst bei Hinzurechnung der Investitionen der Landesbetriebe von fast 230 Mio. € erreichte Rheinland-Pfalz mit 6,8 % die Durchschnittsquoten nicht.
  • Der Finanzierungsüberschuss und geringe Rücklagenentnahmen wurden zur Netto-Tilgung von Schulden in Höhe von 323 Mio. € genutzt. Die Kreditfinanzierungsquote wies hierdurch mit - 2,0 % erstmals ein negatives Vorzeichen auf.
  • Die Gesamtverschuldung des Landes verringerte sich auf 37,9 Mrd. €. Davon entfielen fast 32,8 Mrd. € auf Schulden am privaten Kapitalmarkt sowie 5,1 Mrd. € auf Schulden beim Pensionsfonds und der Versorgungsrücklage.
  • Die Pro-Kopf-Verschuldung überstieg mit 8.011 € den Durchschnitt der anderen Flächenländer (5.525 €) um 45,0 %. Höhere Belastungen als Rheinland-Pfalz wiesen nur das Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt auf. Letztere erhalten Konsolidierungshilfen vom Bund und von den Ländern.
  • Die Zinsbelastung des Haushalts war vergleichsweise hoch. Mit 202 € je Einwohner lagen die Zinsausgaben um mehr als 45 % über dem Durchschnittswert der anderen Flächenländer (138 €).
  • Das strukturelle Defizit belief sich Ende 2016 auf 308 Mio. €. Damit wurden sowohl der Planansatz als auch der festgelegte lineare Abbaupfad deutlich unterschritten.

Die Konsolidierungsplanung der Landesregierung, die mit der nächsten Finanzplanung aktualisiert werden dürfte, geht davon aus, dass von 2017 bis 2020 Konsolidierungsbeiträge von 440 Mio. € erwirtschaftet werden müssen. Hierdurch sollen ein Haushaltsausgleich ohne strukturelle Neuverschuldung sichergestellt und eine Sicherheitsreserve von 188 Mio. € für Unwägbarkeiten generiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen u. a. 2.000 Stellen in der allgemeinen Landesverwaltung abgebaut werden. Der noch mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegende Handlungsbedarf von 160 Mio. € soll mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 umgesetzt werden.

Nach dem vor vier Wochen bekanntgegebenen vorläufigen Rechnungsergebnis 2017 wurde insbesondere aufgrund hoher konjunktureller Steuermehreinnahmen ein „Haushaltsüberschuss“ von 893 Mio. € erzielt, der vollständig zur Schuldentilgung eingesetzt wurde. Das strukturelle Defizit verringerte sich auf 103 Mio. €. Infolge der erneuten Netto-Tilgung und der Auflösung des Pensionsfonds, durch die Schulden von nahezu 4,8 Mrd. € beim öffentlichen Bereich abgebaut wurden, reduzierte sich der Gesamtschuldenstand des Landes bis Ende 2017 auf rund 32 Mrd. €.

Für 2018 sieht die Haushaltsplanung zwar eine Neuverschuldung von über 96 Mio. € vor. Unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der Auflösung des Pensionsfonds und der erwarteten Steuermehreinnahmen von über 300 Mio. € nach der letzten Steuerschätzung könnte sich die Gesamtverschuldung bei einem ansonsten planmäßigen Haushaltsvollzug stattdessen aber weiter reduzieren.

Präsident Berres: „Der Rechnungshof begrüßt es, dass die Finanzierungsüberschüsse 2016 und 2017 zur Schuldentilgung verwendet wurden. Dies entspricht auch der Forderung des Landtags aus dem letztjährigen Entlastungsverfahren zur schrittweisen Reduzierung der Verschuldung. Allerdings sollten die Abschlussergebnisse, das hohe Steueraufkommen und das historisch niedrige Zinsniveau nicht zum Anlass genommen werden, die Konsolidierungsanstrengungen zu mindern. Das Land steht vor der Herausforderung, das strukturelle Defizit vollständig abzubauen, einem steigenden Investitions- und Unterhaltungsstau im Bereich des öffentlichen Sachvermögens entgegenzuwirken und Zukunftsaufgaben, wie z. B. in den Bereichen `Digitalisierung/schnelleres Internet` und `E-Government`, zu bewältigen.“

Die vollständige Pressemitteilung und den Jahresbericht finden Sie hier.