Hinweise zur Anwendung der Kosten- und Flächenkennwerte von Kindertagesstätten

Der Rechnungshof hat in einer Querschnittsprüfung des Neubaus und der Förderung von kommunalen Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz Kosten- und Flächenkennwerte ermittelt, die als Orientierungswerte bei der Entwurfsplanung und als Bewertungsmaßstab für die Wirtschaftlichkeit von Planungen bei der baufachlichen Prüfung von Zuwendungsanträgen beachtet werden sollen.

Die Kennwerte wurden aufgrund einer Forderung des Landtags im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2015 in die Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift (VV) des Ministeriums für Bildung - „Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten“ vom 5. September 2018 (9501/04 03/15) - aufgenommen. Aufgrund verschiedener Rückfragen von kommunaler Seite hat der Rechnungshof nun Erläuterungen und Hinweise als Hilfestellung zur Anwendung der Orientierungswert (PDF 210 KB) verfasst.