Gemeinsame Erklärung der Präsidentenkonferenz der Rechnungshöfe zur Neuverschuldung des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Unter Vorsitz der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Dr. Sandra von Klaeden, tagten die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 20. bis 22. September in Hildesheim. Ein Schwerpunkt waren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Haushalte des Bundes und der Länder.

Die Präsidentenkonferenz hat die folgende Erklärung verabschiedet:

Hildesheimer Erklärung zur Neuverschuldung des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder erkennt an, dass auf allen staatlichen Ebenen schnelles Handeln zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie erforderlich ist. Die Pandemie hat für die öffentlichen Haushalte deutlich einbrechende Steuereinnahmen und erhebliche zusätzliche Ausgaben zur Folge.

Die verfassungsrechtlich normierte Schuldenbremse hat sich bewährt, denn sie eröffnet Bund und Ländern in der gegenwärtigen Krise mit ihren Ausnahmeregelungen die nötigen Kreditspielräume und verbindet diese zugleich mit Vorgaben zu deren Rückführung.

Die Konferenz ist allerdings der Auffassung, dass von den Ausnahmen des Neuverschuldungsverbots restriktiv Gebrauch zu machen ist. Es gilt, eine unzulässige Inanspruchnahme der Ausnahmetatbestände und damit eine Umgehung des Verschuldungsverbots zu vermeiden:

  • Notlagenbedingte Kredite dürfen im jeweiligen Haushaltsjahr nur in der Höhe aufgenommen werden, in der sie zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise benötigt werden.
  • Der Verursachungszusammenhang zwischen pandemie-bedingten Mehrausgaben und einer dadurch verursachten Neuverschuldung muss in jedem Haushaltsjahr transparent dargelegt, nachweislich gegeben sein und festgestellt werden.
  • Gleichzeitig sollten im Sinne der Schuldenbremse weitgehend alle Konsolidierungskräfte des Haushalts zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme ausgeschöpft werden. In diese Betrachtung sind insbesondere vorhandene Rücklagen einzubeziehen.

Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise sind trotz der gebotenen Eile die Transparenz des Handelns von Bund und Ländern sowie das Budgetrecht der Parlamente einschließlich ihrer Kontrollfunktion unbedingt zu gewährleisten. Sie sollten vorrangig im Kernhaushalt abgebildet und nicht in Sondervermögen ausgelagert werden.

Nur mithilfe einer nachhaltigen Finanzpolitik können Bund und Länder dauerhaft und auch in künftigen Krisen handlungs- und leistungsfähig bleiben. Dafür bedarf es schnellstmöglich einer Rückkehr auf den Weg der Konsolidierung. Hierfür werden inhaltliche Prioritäten und strukturelle Maßnahmen auf der Ausgabenseite notwendig sein.

Die Einhaltung der Schuldenbremse und der zielgerichtete Einsatz der zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie eingesetzten Mittel sind wichtige Prüfungsaufgaben der Rechnungshöfe. Sie werden Parlamente und Regierungen hierzu weiter beraten.

 

Die Erklärung zum Download (PDF 38 KB)